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Vermarktungsgenehmigung

Für Elfenbein gelten aufgrund einer EU-Rechtsänderung ab dem 19.01.2022 strengere Regelungen. Eine Überarbeitung der Internetseite folgt in Kürze.


Eine Reihe von Tieren und Pflanzen der benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung. Dies gilt für:

  • Tiere der Arten des Anhanges A der EG-Verordnung Nr. 338/97,
  • naturentnommene Pflanzen der Arten des Anhanges A der EG-Verordnung Nr. 338/97,
  • naturentnommene Tiere und Pflanzen der Arten des Anhanges IV der Richtline EG 92/43/EWG,
  • naturentnommene Vögel der europäischen Arten,
  • naturentnommene Tiere und Pflanzen der nach Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung streng geschützten Arten.

Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart einer der oben genannten Kategorien unterliegt, erhalten Sie mit WISIA (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz) des Bundesamtes für Naturschutz.

In Niedersachsen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Ausstellung von Vermarktungsgenehmigungen zuständig. Voraussetzung für die Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung ist der Nachweis der legalen Herkunft der Tiere oder Pflanzen. Die geltenden Vorschriften zur Kennzeichnung von Tieren sind zu beachten.

Arten des Anhangs A
Für die Antragstellung bei Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 verwenden Sie bitte eines der folgenden Antragsformulare. In diesem müssen nur einige wenige Angaben gemacht werden. Die Ausfüllung kann handschriftlich oder im PDF erfolgen. Das ausgefüllte Formular senden Sie dann zusammen mit den Nachweisen über die legale Herkunft der Tiere/Pflanzen an die auf dem Formular angegebene Adresse. Alte CITES-Dokumente, die umgeschrieben werden müssen, werden im Original benötigt.





Für den häufigsten Antragsfall, nämlich für nachgezüchtete Tiere der Arten des Anhanges A, können Sie sich hier Vordrucke herunterladen, die ausgefüllt als Nachweis der legalen Herkunft (hier legale Zucht) dem Antrag beigelegt werden.






Alle anderen genehmigungsbedürftigen Arten

Die Antragstellung für Tiere und Pflanzen aller anderen genehmigungsbedürftigen Arten erfolgt formlos beim NLWKN, Postfach 91 07 13, 30427 Hannover. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte Nachweise über die legale Herkunft der beantragten Tiere oder Pflanzen bei.

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