Vorbeugender Hochwasserschutz in Goslar
NLWKN sichert Überschwemmungsgebiet der Abzucht vorläufig
Stadt Goslar. Umfangreiche Messungen und Berechnungen bilden die Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) landesweit vorläufig sichert. So auch das Überschwemmungsgebiet der Abzucht in Goslar.
Als Überschwemmungsgebiete werden die Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis, einem sogenannten HQ100, überschwemmt werden. Mit deren vorläufiger Sicherung werden hochwassergefährdete Bereiche festgestellt - eine Aufgabe des Landes Niedersachsen, ausgeführt vom NLWKN. Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsgebiete dient einerseits dazu, die Bevölkerung auf Hochwassergefahren hinzuweisen, andererseits die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden zu vermeiden. Denn für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gelten gesetzliche Auflagen wie zum Beispiel das Verbot zur Errichtung oder auch Erweiterung baulicher Anlagen ohne entsprechende Genehmigungen.
Das Überschwemmungsgebiet der Abzucht beginnt an der Rammelsberger Straße am Ende der Kanalisierung unterhalb des Herzberger Teichs und läuft zunächst in nördlicher Richtung bis an den südlichen Stadtrand Goslars. Nach dem Zufluss der Gose verläuft das Überschwemmungsgebiet der Abzucht in nordöstlicher Richtung durch das Stadtgebiet Goslars und die Altstadt hindurch, bevor es mit östlichem Verlauf parallel zur B485 (Im Schleeke) und der Wolfenbütteler Straße in die Oker mündet. Das gesamte vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet überdeckt eine Fläche von rund 50 Hektar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 01.04.2026.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2026
Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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30453 Hannover / 26506 Norden
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