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NLWKN stuft Altenau und Wabe als Risikogewässer ein

Landkreis beantragt Vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete


Wolfenbüttel - Im Rahmen des zurzeit laufenden zweiten Bearbeitungszyklus zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie (HWRM-RL) wurden die beiden niedersächsischen Gewässer Altenau und Wabe als sogenannte Risikogewässer eingestuft. Daher führte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) 2018 erneute hydraulische Berechnungen durch. Ziel war es, neben den Überschwemmungen von einem Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (ein statistisch alle hundert Jahre zu erwartendes Hochwasserereignis) auch die Flächen der Überschwemmungen eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit (seltener als alle 100 Jahre) und eines Hochwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit (etwa alle zehn Jahre) zu ermitteln.

Hierbei wurden neue Erkenntnisse zum Hochwasserabflussverhalten in den Gewässern und zum Beispiel neue Höhendaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen aus Laserscanbefliegungen eingebunden. „Die Ergebnisse haben wir der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel vorgestellt und fachlich erörtert“, erklärt Joachim Jördens, Ingenieur beim NLWKN in Braunschweig.

Der Landkreis Wolfenbüttel hatte 2015 nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung die Überschwemmungsgebiete Altenau und Wabe festgelegt. Sie waren 2011 und 2012 vom NLWKN auf Basis der Erstberechnungen bereits vorläufig gesichert worden.

Aufgrund der Ergebnisse von 2018, die markante Veränderungen bei der Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete und dem Verlauf der Grenzen der Überschwemmungsgebiete aufweisen, beantragte der Landkreis Wolfenbüttel beim Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Vorläufige Sicherung der neuen Überschwemmungsgebiete. Das Umweltministerium hat diesem Antrag zugestimmt.

Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2020

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