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Hochwasserschutz: Überschwemmungsgebiet an Aller und Oker vorläufig gesichert

NLWKN ermittelt gefährdete Flächen in Landkreisen Celle, Gifhorn, der Stadt Celle sowie der Region Hannover neu


Im Hochwasserfall kann die Aller (wie hier beim Wehr Oppershausen während des Hochwassers Ende Dezember 2023) ein ernstes Gefahrenpotenzial entwickeln. Wo Überschwemmungen drohen, zeigen die Berechnungen des NLWKN. (Archivbild: NLWKN).   Bildrechte: NLWKN
Im Hochwasserfall kann die Aller (wie hier beim Wehr Oppershausen während des Hochwassers Ende Dezember 2023) ein ernstes Gefahrenpotenzial entwickeln. Wo Überschwemmungen drohen, zeigen die Berechnungen des NLWKN. (Archivbild: NLWKN).

Verden. Gefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat an Aller und Oker in den Landkreisen Celle, Gifhorn, in der Stadt Celle sowie der Region Hannover gefährdete Flächen neu ermittelt. Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten an Fließgewässern leistet der Landesbetrieb einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz.

Betroffen von der vorläufigen Sicherung ist eine Gewässerlänge der Aller von 44 Kilometern sowie zwölf Kilometern des Unterlaufes der Oker. Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Aller beginnt an der B188 bei Brenneckenbrück, das ÜSG der Oker auf Höhe Bahnlinie südlich der Ortschaft Meinersen. Unterhalb der Stadt Celle endet das ÜSG im Naturschutzgebiet Höhe Boye. Zum Teil treten sehr große Überschwemmungen auf, bei Meinersen ufert die Oker bei einem hundertjährlichen Hochwasser aus und fließt großflächig entlang des alten Okerverlaufes in nordwestliche Richtung. Die Aller tritt ebenfalls großflächig über die Ufer und sorgt unter anderem im Bereich des Wienhäuser Mühlenkanals für größere Überschwemmungen.

Insgesamt ist eine Gesamtfläche von rund 6.200 Hektar betroffen.

Als ÜSG werden jene Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsbereiche dient einerseits dazu, die Bevölkerung vor der dort bestehenden Hochwassergefahr zu warnen. „Zugleich können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden aktiv vermieden werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten“, erklärt Harm Kuhlenkamp von der Betriebsstelle Verden des NLWKN. Die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten ist eine Daueraufgabe und wird fortlaufend fortgeführt.

Der NLWKN liefert den zuständigen Unteren Wasserbehörden der Landkreise Celle und Gifhorn, der Stadt Celle und der Region Hannover die ermittelten Erkenntnisse und sichert die Gebiete vorläufig. Auf dieser Grundlage wird anschließend durch die Unteren Wasserbehörden ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durchgeführt. Dort sind auch die entsprechenden Karten einsehbar.



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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.04.2024

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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