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Fehltritte mit Nebenwirkungen: Trittschäden durch Pferde gefährden Deichsicherheit

Küstenschützer erinnern nach Vorfall auf Langeoog an Betretungsverbot


Langeoog/Norden. Deiche schützen das Festland und die Ostfriesischen Inseln vor Sturmfluten. Eine intakte Grasnarbe spielt für einen wehrhaften Deich dabei eine wichtige Rolle. Dennoch stoßen die Küstenschützer des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wie aktuell auf Langeoog immer wieder auf Beschädigungen der wertvollen Grasnarbe durch Pferde und Hunde. Tierhalter riskieren damit nicht nur die Deichsicherheit – sie müssen auch mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen, betont der Landesbetrieb.

Der NLWKN unterhält als Träger der Deicherhaltung mit seiner Betriebsstelle in Norden insgesamt 35 Kilometer Hauptdeiche auf Langeoog und den anderen Inseln. Entsprechend hoch ist das Interesse der Küstenschützer, dass die Grasnarbe der unbefestigten Deiche intakt und damit wehrhaft bleibt, denn: „Nur so können Deiche gegen Sturmfluten einen optimalen Schutz bieten“, betont Meik Julius, Leiter des NLWKN-Betriebshofs auf Langeoog. Auf der Insel hatten jüngst durch Pferde verursachte Trittschäden am wertvollen Grün für Ärger gesorgt.

Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar: Denn die Langeooger Deiche Flinthörndeich, Ostdeich und Meiereideich sind nach dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) als sogenannte Hauptdeiche gewidmet, auf denen jede Nutzung außer im Rahmen der Deicherhaltung grundsätzlich unzulässig ist. Hierzu zählt neben dem Befahren auch das Betreten der unbefestigten Grasnarbe durch Menschen und Tiere wie Pferde und Hunde. Die befestigten Deichwege bieten Urlaubern und Insulanern die Möglichkeit, die Deiche ohne negative Auswirkung auf die wichtigen Schutzanlagen zu betreten.

„Trotz ihrer hohen Anziehungskraft sind Deiche eben keine freie Landschaft, sondern in erster Linie Bauwerke, die am Ende des Tages das Inselinnere vor Sturmfluten schützen sollen“, so Julius. Dieser Schutz jedoch sei gefährdet, wenn durch Hunde gegrabene Löcher oder von Pferdehufen hinterlassene tiefe Trittspuren Angriffsstellen bei Sturmfluten bieten. Trittschäden durch Pferde sind dabei kein Kavaliersdelikt: Das Reiten auf Hauptdeichen außerhalb der befestigten Wege stellt gemäß Deichgesetz eine ungenehmigte Nutzung dar. Ob Deichwege zum Reiten oder Befahren genutzt werden dürfen, hängt von den örtlichen Regelungen einer jeden Insel ab. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den rechtlichen Vorschriften einen Deich benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen, die bis zu 5.000 Euro betragen kann. „Ob Insulaner oder Gast - eigentlich sollte es im Interesse einer und eines jeden liegen, den wichtigen Schutz der Insel nicht zu gefährden“, findet Meik Julius.

Vom Weg abgekommen: Immer wieder stoßen die Küstenschützer wie hier am Ostdeich Langeoog auf Beschädigungen der wertvollen Grasnarbe (Bild: Julius/NLWKN).   Bildrechte: NLWKN/Julius
Vom Weg abgekommen: Immer wieder stoßen die Küstenschützer wie hier am Ostdeich Langeoog auf Beschädigungen der wertvollen Grasnarbe (Bild: Julius/NLWKN).
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Artikel-Informationen

erstellt am:
02.02.2024

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
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