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Überschwemmungsgebiet für die Vördener Aue festgesetzt

Der beste Schutz vor Hochwasser-Gefahren: Den Flüssen im Ernstfall mehr Raum geben


Neuenkirchen-Vörden. Der beste Schutz vor Hochwasser-Gefahren ist ein unverändertes, natürliches Überschwemmungsgebiet, das den Flüssen im Ernstfall mehr Raum gibt. Im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes hat deshalb der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) jetzt das Überschwemmungsgebiet für die Vördener Aue durch Verordnung festgesetzt. Das Gebiet liegt komplett in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (Landkreis Vechta).

"Überschwemmungsgebiete werden nicht geplant, sie bestehen ganz real. Nur wenn ihre Existenz nicht beachtet wird, können Hochwasserereignisse schlimme Schäden anrichten", sagt Peter von Holdt, der in der Direktion des NLWKN im Geschäftsbereich für Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren am Standort Oldenburg tätig ist. Für ihn ist die Freihaltung der gefährdeten Gebiete in den Flussauen die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Variante des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Und weil die Auswirkungen sehr seltener Hochwasserereignisse auch den Ortskundigen zumeist nicht bekannt sind, ermittelt der Landesbetrieb mit fundierten ingenieurwissenschaftlichen Methoden, wie sich ein Hochwasserereignis in der Flussaue auswirkt. Angenommen wird dabei entsprechend einheitlicher bundes-weiter Handhabung ein für das betrachtete Flussgebiet maßgebliches Hochwasserereignis, wie es statistisch alle einhundert Jahre einmal auftritt.

Und exakt die bei diesem Ereignis durch natürliche Überflutung gefährdete Fläche wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. "Wir leiten nicht das Wasser in diese Flächen. Die Überflutung wird bei Hochwasser allein durch die natürlichen Gegebenheiten bewirkt", sagt von Holdt.

Einzelheiten zu dem jetzt festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Vördener Aue können aus dem Kartenwerk der Verordnung ersehen werden, die jeweils bei der Samtgemeinde Bersenbrück, der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, dem Landkreis Osnabrück, dem Landkreis Vechta und beim NLWKN aufbewahrt wird.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2006
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2010

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