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Landschaftsschutzgebiet "Tideweser vor Nordenham und Brake"

Kennzeichen: LSG BRA 032


Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus zwei Teilbereichen, die sich jeweils im aquatischen Bereich der Weser befinden: Der nördliche Teilbereich befindet sich östlich von Nordenham, der südliche Teilbereich östlich von Brake. Die beiden Teilgebiete sind geprägt durch offene Wasserflächen in Unterlauf und Mündungsbereich des Weserstroms, die jeweils in Verbindung zu sehen sind mit den außerhalb des Schutzgebietes befindlichen, westlich angrenzenden Uferbereichen. Diese weisen in allen Fällen zahlreiche Merkmale einer wasser- und schifffahrtsbezogenen wirtschaftlichen Nutzung auf. Die Nutzbarkeit der Weser als Bundeswasserstrasse ist für die Häfen eine entscheidende Standortvoraussetzung und für die Transportwirtschaft von hoher Bedeutung. Die morphologische Dynamik der zum LSG gehörenden Bereiche der Tideweser ist durch den Ausbau als Wasserstraße stark eingeschränkt.

Der LSG-Teilbereich bei Nordenham dient als Verbindungsraum zwischen mehreren weiteren Schutzgebieten wie z. B. dem Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“, dem NSG „Tideweser“ und dem NSG „Luneplate“ im Land Bremen und leistet so einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Vernetzung.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 203 "Unterweser".

Zuständig sind der Landkreis Wesermarsch und der Landkreis Osterholz als untere Naturschutzbehörden.

Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet "Tideweser vor Nordenham und Brake"   Bildrechte: NLWKN
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes "Tideweser vor Nordenham und Brake"   Bildrechte: Landkreis Wesermarsch

Zum Druck stehen Ihnen auch PDF-Versionen der Karten zur Verfügung.


Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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