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Verstärktes Vorgehen der Naturschutzbehörde gegen die nordamerikanische Kulturheidelbeere

In den vergangenen zehn Jahren hat sich die nordamerikanische Kulturheidelbeere geradezu explosionsartig in den Mooren der „Hannoverschen Moorgeest“ ausgebreitet. Die Früchte werden nicht nur vom Menschen geschätzt, sondern auch von Vögeln und Kleinsäugern wie dem Baummarder. Über den Kot der Tiere verbreitet sich die Kulturheidelbeere als sogenannter Neophyt immer weiter. Die Kulturheidelbeere wird bis zu drei Meter hoch und überwächst damit andere Arten wie z. B. die heimische Heidelbeere deutlich. Der dichte und hohe Wuchs lässt kaum Licht für die niedrigwüchsige Moorvegetation übrig. Sie wird verdrängt.

Die Kulturheidelbeere wird aufgrund dieser Eigenschaften vom Bundesamt für Naturschutz als invasiver Neophyt eingestuft. Besonders dichte und wüchsige Bestände sind im Bissendorfer und Helstorfer Moor zu finden. Der Handlungsdruck hat sich nicht zuletzt wegen des aktuell laufenden LIFE+ Projektes stark erhöht. Die Kulturheidelbeeren verdrängen wertvolle europarechtlich geschützte Arten und Lebensraumtypen, für deren Erhalt und Entwicklung das Land Niedersachsen eine große Verantwortung trägt.


 
Kulturheidelbeersträucher im Moorwald (Foto: M. Hollenbach)
 
Detailaufnahme der Kulturheidelbeere mit Früchten (Foto: M. Hollenbach)

Mit der geplanten Anhebung des Moorwasserspiegels im Rahmen des LIFE+ Projektes besteht eine realistische Hoffnung die Art dauerhaft zu reduzieren. Allerdings bleiben auch zukünftig trockenere Teilbereiche zurück. Bis zum Verschluss der Moorgräben und dem Bau von Moordämmen werden noch mehrere Jahre vergehen. Um die weitere Ausbreitung bis dahin zu reduzieren, müssen jetzt die wesentlichen Samenträger zurückgeschnitten werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Schutz der wertvollsten Flächen im Moor.

Aufgrund der kleinteiligen Parzellierung der Flurstücke und der sehr weit fortgeschrittenen Ausbreitung der Kulturheidelbeere können sich praktisch auf jedem Grundstück einzelne Keimlinge bis großbuschige Bestände befinden. Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz die konkrete gesetzliche Verpflichtung zur Bekämpfung von invasiven Neophyten. Für eine effektive Bekämpfung müssen nicht nur die Flurstücke in öffentlichem Eigentum, sondern zwingend auch alle betroffenen privaten Flurstücke einbezogen werden. Die Eigentümer haben solche Maßnahmen im Rahmen der Sozialpflichtigkeit zu dulden. Da es lediglich um die Entfernung einzelner Kulturheidelbeeren auf weitgehend ungenutzten Moorgrundstücken geht, wird niemand unzumutbar beeinträchtigt.

Die Maßnahmen werden von der unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover veranlasst und überwiegend durch Forstunternehmer und ehrenamtliche Helfer durchgeführt. Umfangreichere Bekämpfungen der Kulturheidelbeere werden vorwiegend in den Herbst- und Wintermonaten ab 2014 beauftragt. Einzel­exemplare können aber auch zu anderen Zeiten entfernt werden, um das Samenpotential in besonders schutzwürdigen Bereichen zu reduzieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hollenbach (UNB Region Hannover) unter der Telefonnummer 0511-616 23958.


Pressespiegel zur Bekämpfung Kulturheidelbeere (Download 6,08 MB)


 

Die offizielle Ankündigung der Maßnahmen, unter Verweis auf die gesetzliche Grundlage, ist unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und der neuen Presse am 23.04.2014 erfolgt.


Moorgeest

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Susanne Brosch

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
- Projektleitung Life+ Moorgeest
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3115

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