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Agrarumweltmaßnahmen (AUM)

Für die am 01.01.2014 begonnene Förderperiode wird auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfornds die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) (Richtlinie NiB-AUM) erarbeitet. Das NiB-AUM löst u.a. das bisherige Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat) ab.

Weitere Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen finden Sie auch beim
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