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Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Bodenabbauvorhaben

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen


Heft 4/03, 36 S., 2,50 €, Download als PDF in der Infospalte

Hrsg.: Niedersächsisches Umweltministerium und Niedersächsisches Landesamt für Ökologie

Inhalt
Vorwort
Einführung
Hinweise zu den vorzulegenden Antragsunterlagen
1 Beschreibung des Vorhabens
2 Mögliche Auswirkungen des Vorhabens
3 Untersuchungsraum
4 Behördliche Vorgaben und Planungen im Untersuchungsraum
5 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum

5.1 Arten und Biotope
5.1.1 Biotopkartierung und -bewertung
5.1.2 Artenerfassung und -bewertung
5.2 Boden
5.3 Grundwasser
5.4 Klima / Luft
5.5 Landschaftsbild
6 Ermittlung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes
7 Vermeidung von Beeinträchtigungen
8 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

8.1 Ermittlung der Ausgleichbarkeit und ggf. Abwägung nach § 11 NNatG
8.2 Ersatzmaßnahmen
8.3 Art und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
8.3.1 Kompensations-Grundrahmen
8.3.2 Kompensations-Zusatzrahmen
9 Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung, Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen
9.1 Gegenüberstellung nach Kompensations- Grundrahmen
9.2 Gegenüberstellung nach Kompensations- Zusatzrahmen
10 Quellenangaben
Anhang 1: Wichtige Vorinformationen
Anhang 2: Liste der Biotoptypen und Wertstufen
Anhang 3: Auswahl von Tierartengruppen für die Erfassung
Anhang 4: Schnittbild Uferbereich bei Kiesabbau in Flussauen

Vorwort
Beim Abbau von Bodenschätzen wie Kies und Sand, Ton, Torf oder Festgestein ist die Eingriffsregelung des Niedersächsischen Naturschutzrechts zu beachten.

Dies bedeutet,

  • dass Kartierungen und Bewertungen über Zustand und Wert des vom Abbau möglicherweise betroffenen Gebiets durchzuführen sind,
  • dass mögliche Beeinträchtigungen der Natur durch den Abbau beurteilt und soweit wie möglich vermieden werden,
  • dass die Ausgleichbarkeit erheblicher Beeinträchtigungen bewertet wird
  • und dass bei zulässigen Eingriffen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden.

Für die vielen damit verbundenen Arbeitsschritte gab es in Niedersachsen bisher keine einheitliche Regelung oder gemeinsame Standards. Dies führte zu unterschiedlichen Handhabungen und Forderungen in den verschiedenen Landkreisen.

Die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN), der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) und das Niedersächsische Umweltministerium hatten daher das gemeinsame Interesse, eine landesweit einheitliche und gemeinsam getragene Regelung zu treffen. Nach intensiven Abstimmungen mit der Boden abbauenden Wirtschaft unter Einbeziehung betroffener Behörden und Verbände liegt diese Regelung hiermit vor. Die Vertreter der betroffenen Wirtschaft und die Naturschutzverwaltung haben sich darin auf eine Empfehlung zum Vorgehen geeinigt, die das nach dem Naturschutzrecht Notwendige und das für die Unternehmen Tragbare enthält. Die fachliche Bearbeitung wurde durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie vorgenommen.

Durch die Anwendung dieser Arbeitshilfe sollen Erleichterungen, Verbesserungen und Vereinheitlichungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren erreicht werden. Damit verbindet sich die Erwartung nach mehr Planungssicherheit und Genehmigungsbeschleunigung für die Wirtschaft.

Leitfaden Bodenabbau
Die Arbeitshilfe Bodenabbau ergänzt den vom Niedersächsischen Umweltministerium herausgegebenen "Leitfaden zur Zulassung des Abbaus von Bodenschätzen unter besonderer Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen", der die rechtliche Seite und den Verfahrensablauf des Bodenabbaus näher regelt. Der Leitfaden wurde als Runderlass des MU veröffentlicht (Rd.Erl. d. MU v. 3.1.2011- 54-22442/1/1, Nds. MBl. S. 41).

Arbeitshilfe Bodenabbau   Bildrechte: NLWKN
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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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