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Landschaftsschutzgebiet "Untereichsfeld"

Kennzeichen: LSG GÖ 014


Der Charakter des Landschaftsschutzgebietes wird bestimmt durch landwirtschaftlich geprägte Senken- und Hügellandschaften, Laubwälder und deren Übergänge zur offenen Landschaft, prägende Baumreihen und Hecken, uferbegleitende Gehölze sowie Bachsysteme des Hügellandes und deren Auen mit Feuchtflächen, Gehölzsäumen, Schilfzonen, Wiesen und Weiden.

Das Landschaftsschutzgebiet enthält Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes V19 „Unteres Eichsfeld“. Ziel ist es, die Habitate der wertbestimmenden Brutvogelarten Rotmilan, Wanderfalke und Mittelspecht zu erhalten oder wiederherzustellen.

Zugunsten dieser Vogelarten soll die wellige, strukturreiche, halboffene Kulturlandschaft mit altholzreichen, insbesondere alteichenreichen Laubwäldern, Felsbiotopen und Feldgehölzen als Lebensraum erhalten werden, sollen störungsfreie Nisthabitate und störungsfreie Nahrungsräume im Offenland bewahrt und eine extensive Landwirtschaft (insbesondere in Gebieten mit Hackfrucht- und Getreideanbau) als Nahrungsgrundlage (Kleinsäugervorkommen) gefördert werden.

Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V19 "Unteres Eichsfeld".

Zuständig ist der Landkreis Göttingen als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte des Schutzgebietes  
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: Landkreis Göttingen
Übersichtskarte der Verordnung
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung:

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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