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Landschaftsschutzgebiet "Sundern bei Boimstorf"

Kennzeichen: LSG HE 025


Das Gebiet besteht im Wesentlichen aus dem Sundern, einem geschlossenen Waldgebiet, sowie einem Abschnitt des Baches Scheppau und daran angrenzenden Niederungsflächen. Im Osten des Schutzgebietes liegt in der Niederung ein naturnahes Abgrabungsgewässer, welches von breiten Gehölzbeständen umsäumt wird.

Der Sundern besteht aus einem kompakten weitgehend unzerschnittenen Wald mit überwiegenden Eichen- und Buchenbeständen in naturnaher Ausprägung auf historisch alten Waldstandorten. Kleinflächiger treten auch Erlen-Eschenbestände auf. Die stärker ausgebaute Scheppau schlängelt sich am Waldrand entlang und durch die Niederung. Die offene Niederung ist mit Grünland bedeckt, welches oft von feuchter bis nasser Ausprägung ist. Gegliedert wird das Offenland auch durch einige naturnahe Hecken und Einzelgehölze. In geringem Umfang sind in Wald und Offenland auch kleinere Sümpfe und naturnahe Stillgewässer eingestreut.

Die besonderen Standortbedingungen, insbesondere die oft lehmigen, zum Teil auch moorigen und meist wechselfeuchten Böden, und vor allem die mehr oder weniger reiche Wasserversorgung prägen im Wald und im Offenland wesentlich die Vegetation der Standorte und damit auch den Charakter dieses Gebietes.

Das Landesschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 351 "Sundern bei Boimstorf".

Zuständig ist der Landkreis Helmstedt als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte des Landschaftsschutzgebietes   Bildrechte: NLWKN
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Schutzgebietsverordnung


Hier steht Ihnen der Verordnungstext des Landschaftsschutzgebietes zum Download zur Verfügung.
Übersichtskarte zur Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Sundern bei Boimstorf"   Bildrechte: Landkreis Helmstedt

Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Version der Karten zum Download zur Verfügung.

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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