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Landschaftsschutzgebiet "Rehdener Geestmoor"

Kennzeichen: LSG DH 089


Das Landschaftsschutzgebiet setzt sich aus fünf an das Naturschutzgebiet HA 247 „Rehdener Geestmoor“ angrenzenden Teilgebieten zusammen und ist landwirtschaftlich geprägt. Die Teilflächen weisen ein Mosaik aus Grünland und Acker auf grundwasserbeeinflussten Gley- und Niedermoorböden sowie sandgeprägten Podsol-Böden auf. Insbesondere die südliche Teilfläche und die östlichen Teilflächen umfassen strukturgebende Elemente wie Feldhecken, Baumreihen sowie Kleingewässer.

Der Schutzzweck umfasst u. a. die Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter, artenreicher Grünlandflächen unterschiedlicher Ausprägungen und Nässegrade als Brut-, Nahrungs- und Rasthabitat für nordische Gänse und Schwäne, für Arten der extensiven Kulturlandschaft wie Feldlerche, Rebhuhn oder Baumpieper sowie den Wanderfalken.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V40 "Diepholzer Moorniederung".

Zuständig ist der Lankreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.

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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes   Bildrechte: LK Diepholz
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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