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Landschaftsschutzgebiet "Auengrünland und Auwälder bei Boye und Klein Hehlen"

Kennzeichen: LSG CE-S 009


Der Gebietscharakter der Allerniederung im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets wird von der durch die Überschwemmungsdynamik der Aller beeinflussten Flussniederung als überwiegend landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft geprägt mit vorrangig extensiver Grünlandnutzung als Mähwiese, Weide oder Mähweide, Auwäldern unterschiedlicher Größe und Feuchtegrade, Feldgehölzen oder Einzelbäumen. Aauf den randlichen Dünenstandorten wachsen Eichen- und Kiefernwäldern sowie kleinflächige Magerrasen. Entlang der Gewässer Klein Hehlener Bach und Waldseegraben findet sich kleinflächig biotoptypische Vegetation wie Hochstauden und Röhricht.

Das Ineinandergreifen von offenem, teilweise durch Baumgruppen und Gebüschen gegliedertem Auengrünland sowie von Laub- und Nadelwaldbeständen mit eingelagerten Heiden und Magerrasen prägen das LSG und bestimmen seine besondere Eigenart und Schönheit.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“.

Zuständig ist die Stadt Celle als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte   Bildrechte: NLWKN

Schutzgebietsverordnung

Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.

Übersichtskarte   Bildrechte: Stadt Celle

Zum Drucken und zur Detailansicht steht Ihnen auch die PDF-Datei der Verordnungskarte zum Download zur Verfügung.

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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