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Schnell und sicher per Boot von Unterweser zur Unterelbe

Neue Regelung für das Jahr 2025 soll Reisenden die Passage der Hadelner Kanalschleuse erleichtern


Andrang in der neuen Schleusenkammer der Hadelner Kanalschleuse in Otterndorf. Alle Mitglieder aus dem DMYV, die sich durch die Durchfahrtswimpel ausweisen, können weiterhin ohne Einzelabrechnung die Schleuse passieren. (Archivfoto: Lippe / NLWKN)   Bildrechte: Lippe / NLWKN
Andrang in der neuen Schleusenkammer der Hadelner Kanalschleuse in Otterndorf. Alle Mitglieder aus dem DMYV, die sich durch die Durchfahrtswimpel ausweisen, können weiterhin ohne Einzelabrechnung die Schleuse passieren. (Archivfoto: Lippe / NLWKN)

Stade/Otterndorf/Duisburg. Der Schifffahrtsweg Elbe-Weser ist die einzige schiffbare Binnen-Verbindung von der Unterweser zur Unterelbe. Er führt von Bremerhaven aus landschaftlich reizvoll durch das Elbe-Weser-Dreieck zur Hadelner Kanalschleuse auf die Elbe. Das erspart Bootscrews den weiteren und bei schlechtem Wetter rauen Weg entlang der Nordseeküste. Um allen Bootsfahrenden eine schnelle Schleusenpassage zu ermöglichen, haben der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) für dieses Jahr eine einfache Regelung getroffen.

Die gute Nachricht für alle Mitglieder der Vereine, die auch Mitglied im DMYV sind, sowie für Mitglieder der Sportbootvereinigung im DMYV (SBV): Hier ändert sich nichts. Die für je zwei Saisons noch bis Ende des Jahres 2025 gültigen Flaggen, die Vereinsmitglieder über Ihre Vereine beim DMYV erhalten können, zeigen weiterhin die für die Mitglieder kostenlose Durchfahrtsberechtigung durch den Kanal an. So können 2025 alle Mitglieder aus dem DMYV, die sich durch diese Wimpel ausweisen können, weiterhin ohne Einzelabrechnung den Kanal und seine Schleusen passieren.

Wer nicht im DMYV ist, der kann Tages- oder Jahresvignetten (5 bzw. 20 Euro) ab sofort nur noch beim NLWKN erwerben. Diese sind per Barzahlung an der Hadelner Kanalschleuse, die vom NLWKN betrieben wird, erhältlich. Die über die bisherigen Verkaufsstellen verkauften Jahresvignetten behalten ihre Gültigkeit.

Reisende, die von der Weser zur Elbe fahren, bezahlen dort beim Verlassen des Kanals. All diejenigen, die in die Gegenrichtung unterwegs sind, können eine Vignette bei der Einfahrt erwerben.

Bei der Regelung handelt sich um einen Übergangsvertrag, der für das Jahr 2025 gilt. Dieser war erforderlich geworden, da ein Pauschalvertrag zwischen dem DMYV und dem NLWKN zum Jahresende 2024 ausgelaufen war. NLWKN und DMYV bleiben weiterhin in engen Austausch, um weiterführende Regelungen zu vereinbaren.

„Wir freuen uns, dass wir gemeinsam eine möglichst einfache Regelung getroffen haben, von der alle Seiten profitieren. Die Mitglieder aus dem DMYV brauchen sich nicht um einen Vignettenkauf kümmern und können ihre Freizeit entspannt genießen. Und unseren Mitarbeitenden wird die Kontrolle erleichtert, was den gesamten Schleusenvorgang flüssiger macht“, so Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs Betrieb und Unterhaltung im NLWKN.

DMYV-Präsident Frank Dettmering ist sicher: „Wir stehen in einem konstruktiven und partnerschaftlichen Austausch mit der NLWKN und sind überzeugt, dass wir auch für die kommenden Jahre eine Regelung finden, die die unkomplizierte und kostengünstige Passage des Elbe-Weser-Schifffahrtsweges für die Mitglieder der DMYV-Vereine ermöglicht.“

Der Schifffahrtsweg Elbe-Weser ist die einzige Verbindung für Binnenschiffe von der Unterweser zur Unterelbe. Er führt landschaftlich reizvoll quer durch das Elbe-Weser-Dreieck. (Foto: Jänsch / NLWKN)   Bildrechte: Jänsch / NLWKN
Der Schifffahrtsweg Elbe-Weser ist die einzige Verbindung für Binnenschiffe von der Unterweser zur Unterelbe. Er führt landschaftlich reizvoll quer durch das Elbe-Weser-Dreieck. (Foto: Jänsch / NLWKN)
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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2025

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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