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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

NICHT-PRODUKTIVER INVESTIVER NATURSCHUTZ - Förderung in Niedersachsen 2026


Aktuelles:

Das Antragsverfahren ist eröffnet. Vollständige Anträge der Maßnahme A können bis zum 02.04.2026 eingereicht werden. Vollständige Anträge der Maßnahme B können eingereicht werden, bis die Fördermittel erschöpft sind (Windhundverfahren).

Beispiel einer ausgeräumten Agrarlandschaft   Bildrechte: J. Trentlage
Beispiel einer ausgeräumten Agrarlandschaft

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das Hauptinstrument zur Förderung einer nationalen Agrarstruktur. Mit dieser Maßnahme wird die Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft gefördert. In Niedersachsen stehen dabei der Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt sowie der natürliche Klimaschutz im Vordergrund.

Es wird zwischen der Maßnahme A und der Maßnahme B unterschieden:

Maßnahme A „Nicht-produktiver investiver Naturschutz“ dient der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft.

Maßnahme B „Investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehölzen und Baumreihen“ sind Vorhaben zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Hecken, Knicks, Feldgehölzen und Baumreihen als Lebensräume sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft.

Bitte beachten Sie, dass bei Gewährung einer Zuwendung von Vorhaben der Maßnahme A insbesondere die Bewertungskriterien der Anlage Anwendung finden. Vorhaben der Maßnahme B werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bei der Bewilligungsstelle bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens bewilligt. (zuwendungsrechtliches „Windhundverfahren“)

Es handelt sich bei beiden Maßnahmen um eine einjährige Fördermaßnahme mit einem Projektdurchführungszeitraum bis zum 31.12.2026. Zuwendungsfähige Vorhaben der Maßnahme A können ab einer Zuwendungssumme von 25.000 € gefördert werden. Vorhaben der Maßnahme B können ab einer Zuwendungssumme von 25.000 € für Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gefördert werden. Für alle anderen Zuwendungsempfänger gem. Nr. 5 der aktuellen Förderbedingungen ist eine Förderung von Vorhaben ab einer Zuwendungssumme von 2.500 € möglich.

  • Antragsunterlagen und weiterführende Informationen finden Sie rechts in der Infospalte. --->

Förderfähig sind:

  • Investive Maßnahmen des Naturschutzes
  • Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen
  • Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen

--> Kontaktpersonen

Bildergalerien mit einer Auswahl bisher geförderter Maßnahmen:

Förderfähige Maßnahmen zur Schaffung biologischer Vielfalt (Auswahl)

Hecke   Bildrechte: J. Trentlage
Hecke
Ersteinrichtung einer Weide…   Bildrechte: J. Trentlage
Ersteinrichtung einer Weide…
…zur Wiederherstellung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandschaften als Lebensraum   Bildrechte: J. Trentlage
…zur Wiederherstellung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandschaften als Lebensraum
Grunderwerb   Bildrechte: S. Graf
Grunderwerb
Wiedervernässung   Bildrechte: J. Trentlage
Wiedervernässung
Totholzhaufen   Bildrechte: NABU Gifhorn
Totholzhaufen

Wiederherstellung linearer Strukturen mittels Doppelmessermähwerk

Anbaumähwerk mit Doppelmesser für die Schaffung artenreicher Säume   Bildrechte: LPV Goslar
Anbaumähwerk mit Doppelmesser für die Schaffung artenreicher Säume
Ökologisch gemähter Wegeseitenrand   Bildrechte: LPV Goslar
Ökologisch gemähter Wegeseitenrand
Ökologisch gemähter Wegeseitenrand   Bildrechte: LPV Goslar
Ökologisch gemähter Wegeseitenrand
Fauna-schonender Mahdvorgang linearer Strukturen   Bildrechte: LPV Goslar
Fauna-schonender Mahdvorgang linearer Strukturen
Kombination von Geräten in Heck- und Frontanbau (Zugmaschine nicht förderfähig)   Bildrechte: LPV Goslar
Kombination von Geräten in Heck- und Frontanbau (Zugmaschine nicht förderfähig)
Ökologisch gemähter Wegeseitenrand im 1. Folgejahr   Bildrechte: LPV Goslar
Ökologisch gemähter Wegeseitenrand im 1. Folgejahr

Schaffung von Lebensraum mittels Mahdgutgewinnung und -übertragung

Wiesensamen-Erntemaschine   Bildrechte: S. Pils
Wiesensamen-Erntemaschine
Gewonnenes Saatgut   Bildrechte: S. Pils
Gewonnenes Saatgut
Vorbereitete Empfängerfläche   Bildrechte: S. Pils
Vorbereitete Empfängerfläche

Entwicklung von Lebensraum durch den Einsatz spezialisierter Maschinen

Stachelwalzenbalkenmäher   Bildrechte: ÖSSM e.V.
Stachelwalzenbalkenmäher
Handgeführte Rundballenpresse für die Schaffung artenreicher Wegeseitenränder   Bildrechte: I. Rohe
Handgeführte Rundballenpresse für die Schaffung artenreicher Wegeseitenränder
Handgeführte Rundballenpresse mit Heuballen   Bildrechte: I. Rohe
Handgeführte Rundballenpresse mit Heuballen

Freistellung von Offenlandlebensraum

Bagger beim Freistellen   Bildrechte: NABU Gifhorn
Bagger beim Freistellen einer Moorfläche
Freigestellte Fläche   Bildrechte: NABU Gifhorn
Freigestellte Fläche
Erste Torfmoose siedeln sich an.   Bildrechte: NABU Gifhorn
Erste Torfmoose siedeln sich an.
Die freigestellte Pütte füllt sich wieder mit Wasser.   Bildrechte: NABU Gifhorn
Die freigestellte Pütte füllt sich wieder mit Wasser.
Mit Wasser gefüllte, freigestellte Pütte   Bildrechte: NABU Gifhorn
Mit Wasser gefüllte, freigestellte Pütte
Bei Rückfragen stehen Ihnen im NLWKN gerne zur Verfügung:

Kontakt und Antragsannahme

Jannik Siltz
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
04941/176-179
GAK@nlwkn.niedersachsen.de

Selina de Buhr
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
04941 / 176-137
GAK@nlwkn.niedersachsen.de


Naturschutzfachliche Angelegenheiten

Dana Krüger
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
0511/3034-3157
GAK@nlwkn.niedersachsen.de
Melanie Büchler
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
0511/3034-3156
GAK@nlwkn.niedersachsen.de
Libellen   Bildrechte: J. Trentlage
Nicht-produktive, investive Naturschutzmaßnahmen sind Teil der GAK-Förderung.   Bildrechte: Ramona Bunkus
Antragsunterlagen zur GAK-Förderung 2026

(nicht vollständig barrierefrei)

Die vollständigen Anträge senden Sie bitte – sowohl im Original als auch digital – an:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Direktion
z. Hd. Jannik Siltz / Selina de Buhr
Oldersumer Straße 48
46603 Aurich
GAK@nlwkn.niedersachsen.de

  Förderbedingungen Niedersachsen 2026
(PDF, 0,18 MB)

  Antragsformular 2026 - Maßnahme A
(DOCX, 0,09 MB)

  Antragsformular 2026 - Maßnahme B
(DOCX, 0,09 MB)

  Erklärungen des Antragstellenden 2026 - Teile A + B
(DOCX, 0,09 MB)

  Erklärung des Antragstellenden 2026 - Teil C
(DOCX, 0,02 MB)

  Erklärung des Antragstellenden 2026 - Teil D
(DOCX, 0,02 MB)

  Absichtserklärung Flächeneigentümer 2026 (nur bei Flächenankauf)
(DOCX, 0,02 MB)

  Vorlage Kostenplan Grunderwerb 2026
(XLSX, 0,01 MB)

  Vorlage Kostenplan investive Maßnahmen 2026
(XLSX, 0,01 MB)

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