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Die EU-Vogelschutzrichtlinie in Niedersachsen - ein Überblick

Zielsetzung

Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit denen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesenen FFH-Gebieten zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000.


Von links oben im Uhrzeigersinn: Weißstorchnest an der Luhe V20, Wildgänse in der Hunteniederung V11, Sanderlinge in der Brandung V01, Sumpfohreule Bildrechte: H.-J. Zietz, W. Rolfes

Im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind Vogelarten aufgeführt, für die im jeweiligen Mitgliedsland die zahlen- und flächenmäßig am besten geeigneten Gebiete ausgewiesen werden müssen (vergleiche Artikel 4 Absatz 1). Dies gilt auch für die regelmäßig vorkommenden Zugvogelarten (Artikel 4 Absatz 2).

Meldung der Gebiete

Niedersachsen hat in mehreren Tranchen (1983, 2001, 2007) 71 EU-Vogelschutzgebiete mit insgesamt 686.821 ha erklärt und an die EU-Kommission gemeldet. Das 1993 von Mecklenburg-Vorpommern festgelegte EU-Vogelschutzgebiet "Elbetal Naturpark" ging 1993 durch die Angliederung des Amtes Neuhaus an Niedersachsen auf Niedersachsen über und wurde 2002 durch das Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" aktualisiert.

Die Übersendung aller relevanten Daten eines Natura 2000-Gebietes an die Kommission erfolgte auf einem vorgeschriebenen Formular, dem "Standarddatenbogen". Die dort verzeichneten Arten sind im Zweifelsfall die relevanten Schutzgüter des Gebietes. Diese Daten werden in Abständen fortgeschrieben und sind unter anderem Grundlage für den alle drei Jahre zu erstellenden Bericht über die EU-Vogelschutzgebiete an die Kommission.

Auf den folgenden Seiten finden Sie

Die Erklärung von Gebieten zu europäischen Vogelschutzgebieten wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt bekanntgemacht. Den Bekanntmachungstext sowie die einzelnen Gebietskarten finden Sie hier.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union
Übersichtskarte EU-Vogelschutzgebiete  

Übersichtskarte EU-Vogelschutzgebiete

Naturschutzdaten als interaktive Karte und zum Download (landesweit)

Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Markus Nipkow

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3011
Fax: +49 (0)511 / 3034-3507

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