NLWKN Niedersachsen klar Logo

Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)

Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben nicht-produktiver spezieller Arten- und Biotopschutzmaßnahmen finanziell gefördert.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung spezieller Arten- und Biotopschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen ( Förderrichtlinie „Spezieller Arten- und Biotopschutz - SAB“) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 35 vom 16. September 2015.

Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen.


Das Einreichen von Förderanträgen für Förderprojekte ist zurzeit nicht möglich.

Die Frist für evtl. weitere Antragsverfahren wird zu gegebener Zeit auf dieser Seite bekannt gegeben.


Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Vordrucks an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten.

Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.

Die einzureichenden Unterlagen sind der Ziffer III.2 sowie der Aufzählung auf Seite 4 oben des Zuwendungsantrages - abhängig vom Vorhaben - zu entnehmen.


Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Sicherung des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete.

Gegenstand der Förderung im SAB-Teilbereich "Spezielle Biotopschutzmaßnahmen" kann sein:

  • Einmalige und/oder im mehrjährigen Rhythmus vorgesehene Instandhaltungsmaßnahmen
  • Erstinstandsetzung
  • Nachpflege von zuvor Instand gesetzten Flächen im mehrjährigen Rhythmus mit möglicher anschließender extensiver Bewirtschaftung
  • einmalige Anstaumaßnahmen
  • Errichtung von Verwallungen

Gegenstand der Förderung im SAB-Teilbereich "Spezielle Arten- und Artenhilfsmaßnahmen" kann sein:

  • Vorhaben zum Feld- und Wiesenvogelschutz
  • Vorhaben zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten
  • Vorhaben zur Anlage und Pflege von wertvollen Kulturbiotopen

Projektmanagement

Zur ziel- und handlungsorientierten Durchführung der spezielle Biotopschutzmaßnahmen oder der speziellen Arten- und Artenhilfsmaßnahmen sind auch die Ausgaben für ein externes Projektmanagement förderfähig.


Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.


Die Förderung von geeigneten Vorhaben des speziellen Arten- und Biotopschutzes an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften.

(Weiterführende Infos s. Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften)


Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter dem folgenden Link:
fachliche Ansprechpartner

Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:


Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier.

Ansprechpartner der Bewilligungsstelle
Muenze Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln