Wasserschutzgebiet Stadthagen/ Wendthagen festgesetzt
Hannover/ Stadthagen – Mit Verordnung vom 2. August hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Grenzen für das Wasserschutzgebiet Stadthagen/ Wendthagen festgesetzt. Das 1.300 Hektar große Areal südlich von Stadthagen und östlich Obernkirchens schützt die dortigen Grundwasservorkommen, aus denen Stadthagen mit Trink- und Brauchwasser versorgt wird. Aus den elf Brunnen des Gebietes werden jährlich etwas mehr als eine Million Kubikmeter Wasser entnommen.
Die fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche des Schutzgebietes ist in drei Zonen unterteilt. In der Schutzzone I sind nur Handlungen gestattet, die zur Pflege des Gebietes, den Betrieb und die Überwachung der Wassergewinnungsanlagen oder zu deren baulicher bzw. betrieblicher Veränderung erforderlich sind. In den beiden anderen Bereichen sind bestimmte Handlungen wie etwa das Aufbringen von Klärschlamm oder Mineraldünger nicht erlaubt, genehmigungspflichtig oder Beschränkungen unterworfen.
Einzelheiten zum Gebietszuschnitt und den Schutzbestimmungen können der Verordnung entnommen werden. Sie ist bei den Verwaltungen des Landkreises Schaumburg, der Städte Stadthagen und Obernkirchen, der Samtgemeinde Rodenberg sowie der Gemeinde Auetal einzusehen und im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 2. August veröffentlicht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.08.2006
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2010
Ansprechpartner/in:
Achim Stolz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

