NLWKN Niedersachsen klar Logo

FFH-Gebiet 354 Hüggel, Heidhornberg und Roter Berg

EU-Nr.: DE-3713-331


Das FFH-Gebiet „Hüggel, Heidhornberg, Roter Berg“ umfasst die gleichnamigen Erhebungen nördlich von Hagen am Teutoburger Wald, die zusammen mit dem südlich vorgelagerten Silberberg (FFH-Gebiet 161) zu einer geologisch vielfältigen Landschaft im Naturraum Tecklenburger Osning gehören.

Im Gebiet findet sich ein teils kleinräumiges Standortmosaik, welches einerseits auf die unterschiedlichen teils von Löss bedeckten Ausgangsgesteine, andererseits auf eine intensive bergbauliche Nutzung zurückgeht. Vor allem in den Gesteinen des Zechsteins finden sich Erzvorkommen, die im Gebiet lange Zeit abgebaut wurden. Zeugnis über den Abbau von Rohstoffen geben zahlreiche Steinbrüche und Stollen, die das Landschaftsbild von Hüggel und Umgebung sowie die vorkommenden Lebensgemeinschaften prägen.

Die alten Bergwerksstollen sind aufgrund ihres ganzjährig kühlen, feuchten, aber frostfreien Milieus als Winterquartier für verschiedene Fledermausarten von Bedeutung. So kommen im Gebiet unter anderem Bechsteinfledermaus, Teichfledermaus und Großes Mausohr vor. Auch einige Pflanzenarten finden sich heute schwerpunktmäßig in ehemaligen Bergbaugebieten: Auf mit Schwermetallen angereicherten Böden zeigt sich im Gebiet kleinflächig das charakteristische, niedrigwüchsige Erscheinungsbild der Schwermetallrasen.

Flächenmäßig dominieren im Gebiet aber ausgedehnte Wälder – teils Nadelforsten, teils naturnahe Laubwaldausprägungen. Letztere sind in Abhängigkeit der Standortfaktoren als bodensaure Buchenwälder, kleinflächig mit der atlantisch verbreiteten Stechpalme in der Strauchschicht, oder als Waldmeister-Buchenwälder ausgebildet.

Kleinflächig LRT 6130 - Schwermetallrasen am Roten Berg   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Kleinflächig LRT 6130 - Schwermetallrasen am Roten Berg
Abgeschobene Fläche im LRT 6130 - Schwermetallrasen   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Abgeschobene Fläche im LRT 6130 - Schwermetallrasen
Galmei-Frühlings-Miere (Minuartia caespitosa) im Schwermetallrasen   Bildrechte: H.-J. Zietz
Galmei-Frühlings-Miere (Minuartia caespitosa) im Schwermetallrasen
Wildes Stiefmütterchen (Viola tricolor) im Schwermetallrasen   Bildrechte: H.-J. Zietz
Wildes Stiefmütterchen (Viola tricolor) im Schwermetallrasen
Teichfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Teichfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Hirschkäfer (Lucanus cervus) - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: H. Wilke
Hirschkäfer (Lucanus cervus) - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
FFH 354   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln