NLWKN Niedersachsen klar Logo

Planfeststellungsverfahren für Lückenschluss zwischen Europakai und Offshore-Basishafen in Cuxhaven

Investitionsvolumen von 250 bis 300 Millionen Euro – Großer Verdienst der ehemaligen NLWKN-Juristin Claudia Wiens


Ein 1.257 Meter langes Kaibauwerk mit drei Liegeplätzen und eine wasserseitige Zufahrt – das plant die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG an der Elbe. Zusätzlich soll für ein neues Terminal eine Fläche von rund 28 Hektar aufgespült werden.   Bildrechte: nports
Ein 1.257 Meter langes Kaibauwerk mit drei Liegeplätzen und eine wasserseitige Zufahrt – das plant die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG an der Elbe. Zusätzlich soll für ein neues Terminal eine Fläche von rund 28 Hektar aufgespült werden.

Von Ralf Hennig

Ein 1.257 Meter langes Kaibauwerk mit drei Liegeplätzen und eine wasserseitige Zufahrt – das plant die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) an der Elbe. Zusätzlich soll für ein neues Terminal eine Fläche von rund 28 Hektar aufgespült werden. Da es sich beim Bau dieser Hafenanlagen rechtlich um einen Gewässerausbau handelt, schreibt das Wasserhaushaltsgesetz die Durchführung eines sogenannten Planfeststellungsverfahrens vor. Ein förmliches Genehmigungsverfahren, das eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, von Verbänden und Behörden vorsieht. Es endet mit einem Planfeststellungsbeschluss. Das Besondere daran ist, dass damit nicht nur wasserrechtliche Genehmigungen erteilt werden, sondern automatisch auch alle anderen für das Vorhaben erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen, also auch bau-, naturschutz- und deichrechtliche.

Den inzwischen genehmigten Lückenschluss hat NPorts im April 2019 beim NLWKN beantragt. Die für den Antrag erforderlichen Planunterlagen hat der NLWKN im Vorfeld auf Vollständigkeit geprüft. Neben dem Erläuterungsbericht und der technischen Planung enthielten die Unterlagen auch naturschutzfachliche Bestandteile wie den sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan. Dieser Plan weist zur Kompensation der voraussichtlichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch den Neubau der Hafenanlagen Maßnahmenflächen aus, die NPorts bereits erworben hat. Die vorgesehenen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz haben eine Gesamtgröße von 77,84 Hektar. Davon befinden sich im Bereich des Fleckens Neuhaus (Oste) etwa 12,4 Hektar, im Bereich Allwördener Außendeich circa 29,75 Hektar und im Brammersand rund 35,69 Hektar.

Die betroffenen Behörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen hatten selbstverständlich Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Öffentlichkeit wurde ebenfalls beteiligt. Dazu wurden die Planunterlagen in der Stadt Cuxhaven sowie in den Samtgemeinden Land Hadeln und Nordkehdingen jeweils nach ortsüblicher Bekanntmachung für einen Monat ausgelegt. Die Auslegung erfolgte damit in allen Gemeinden, auf die sich die beantragten Maßnahmen auswirken können.

Positiver Erörterungstermin

Im Zuge der Anhörung gaben 20 Träger öffentlicher Belange sowie eine Naturschutzvereinigung ihre Stellungnahmen ab. Private Einwendungen gab es nicht. Bereits in Vorbereitung auf die Erörterung konnten viele Bedenken ausgeräumt werden, insbesondere auch durch eine Planänderung. Bei dieser ging es im Wesentlichen um den Wegfall der geplanten RoRo-Rampe (RoRo = aus dem Englischen „Roll-on/Roll-off“ = rollende Verladung von LKW, Trailern, PKW usw.) vor Liegeplatz 6. Die Rampe musste aufgrund der Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Cuxhaven entfallen, um einen ausreichenden Abstand zur südlichen Fahrinnenbegrenzung sicherzustellen. Das Änderungsverfahren, in dem die betroffenen Behörden ergänzend angehört wurden, fand vom 15. August bis 2. September 2019 noch vor dem Erörterungstermin statt.

Ende September 2019 wurden in einem sachlichen und konstruktiven Rahmen die vorgetragenen Stellungnahmen und Bedenken in der Niederlassung bei NPorts in Cuxhaven erörtert. Einige Bedenken konnten nach Erläuterungen zurückgenommen werden, für fast alle verbleibenden wurden einvernehmliche Lösungen durch Plankonkretisierung oder Regelung durch Nebenbestimmungen gefunden. Sehr breiten Raum haben die Belange der Deichsicherheit und des Küstenschutzes eingenommen. Im Bereich der neuen Liegeplätze wird der grüne Deich entfallen und das Gelände so umgestaltet, dass es in den Terminalbereich einbezogen wird. Die Forschungsstelle Küste des NLWKN hat die erforderliche Geländehöhe berechnet, damit die Sturmflutsicherheit gewährleistet ist. Anregungen der Deichbehörde und des Deichverbands wurden aufgegriffen und in Form zusätzlicher Nebenbestimmungen in den Beschluss aufgenommen.

Umsichtige Verfahrensführung

Das Verfahren für dieses große Infrastrukturprojekt konnte nach nur zehn Monaten abgeschlossen werden. Daran hatte auch die verfahrensführende Juristin Claudia Wiens aus dem Geschäftsbereich „Wasserwirtschaftliche Zulassungen“ in Lüneburg großen Anteil. Insbesondere durch ihre umsichtige Verfahrensführung und den Anspruch, möglichst viele Dinge im Vorfeld des Erörterungstermins rechtssicher zu lösen. Dieses Verfahren war zugleich das letzte große Verfahren in ihrer Amtszeit. Ende Februar 2020 trat sie ihren wohlverdienten Ruhestand an. In ihrer Amtszeit hat Claudia Wiens durch die Mitwirkung an Planfeststellungsverfahren mehrerer Hafengroßprojekte in Cuxhaven entscheidenden Anteil an der dortigen positiven Hafenentwicklung und somit auch an der Entwicklung der gesamten Region.

Der Planfeststellungsbeschluss ist mit Datum vom 20.02.2020 ergangen. In einem feierlichen Akt wurde am 5. März 2020 im Schloss Ritzebüttel in Cuxhaven der Beschluss vom Niedersächsischen Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann, übergeben. Dieser Feierlichkeit hat neben Anne Rickmeyer, der Direktorin des NLWKN, auch Claudia Wiens (als Pensionärin) beigewohnt. Für sie war es ein sehr emotionaler Moment, denn dieser Hafen hat ihre berufliche Karriere entscheidend geprägt.

Alle Verfahrensbeteiligten erhielten den Beschluss jeweils separat. Zudem wurde dieser sowie die Pläne in Cuxhaven und in den beiden Samtgemeinden Land Hadeln und Nordkehdingen für zwei Wochen ausgelegt. Somit konnten sich Interessierte und weitere Betroffene, die keine Einwendung abgegeben haben, informieren. Nachdem die einmonatige Rechtsbehelfsfrist abgelaufen war, ist der Beschluss seit dem 1. Mai 2020 bestandskräftig und somit vollziehbar.

Das Investitionsvolumen für den Lückenschluss liegt laut NPorts inklusive sämtlicher Maßnahmen bei etwa 250 bis 300 Millionen Euro. Diese eindrucksvolle Summe unterstreicht die Bedeutung dieses Projekts.

Umweltminister Olaf Lies überreicht die Beschlussunterlagen an den NPorts-Aufsichtsratsvorsitzenden und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. Für den NLWKN hatte Claudia Wiens das umfangreiche Genehmigungsverfahren federführend begleitet.   Bildrechte: nports, Andreas Burmann
Umweltminister Olaf Lies überreicht die Beschlussunterlagen an den NPorts-Aufsichtsratsvorsitzenden und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. Für den NLWKN hatte Claudia Wiens das umfangreiche Genehmigungsverfahren federführend begleitet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.07.2020
zuletzt aktualisiert am:
11.09.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle NLWKN

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln