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Förderung des Hochwasserschutzes im Binnenland

Ziel und Zweck


Mit der Veröffentlichung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland am 15.04.2016 verfolgt das Land Niedersachsen weiter das Ziel, die nachhaltige Entwicklung des Landes und dabei insbesondere des ländlichen Raumes zu stärken. Durch die Minimierung des Überschwemmungsrisikos werden nicht nur die Menschen in der betroffenen Region direkt vor Schaden bewahrt, sondern auch ihre wirtschaftlichen Grundlagen nachhaltig geschützt.

Die Förderung geeigneter Vorhaben des vorsorgenden Hochwasserschutzes ist zudem ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften.

Die Förderung des Hochwasserschutzes untergliedert sich in Abhängigkeit von den Förderquellen in zwei Kategorien:

• Förderung mit nationalen Mitteln
Förderung mit EU-Mitteln


Förderung mit nationalen Mitteln

Neue Vorhaben werden regelmäßig zum Beginn eines jeden Jahres eingeplant. Zu diesem Zweck ist beim zuständigen Direktionsstandort des NLWKN bis zum 1. Oktober des Vorjahres ein Maßnahmen-Steckbrief vorzulegen. Den aktuellen Vordruck dafür erhalten Sie ab September bei den zuständigen Personen, deren Kontaktdaten Sie hier finden.


Förderung mit EU-Mitteln

Insbesondere bei der ELER-Förderung gilt es durch den Hochwasserschutz das landwirtschaftliche Produktionspotenzial zu erhalten.

Das Einreichen der Förderanträge erfolgt innerhalb der veröffentlichten Antragsphasen. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen und unserer Website.

Auf der Grundlage von Programmauswahlkriterien (siehe Anlage zur Richtlinie) erfolgt ein Ranking. Die Positionierung in der Rankingliste ergibt die Reihenfolge der zu fördernden Projekte. Die Förderquote beträgt in der Regel 70 % der förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung unter Beteiligung von EU – Mitteln (ELER) als Anteilsfinanzierung gewährt. Ausnahmen ergeben sich aus der Förderrichtlinie.


Allen potentiellen Vorhabenträgern bietet der NLWKN bereits im Vorfeld der Beantragung eines konkreten Vorhabens seine kompetente Beratung an.

Damit schon bei der Entwicklung Ihrer Projektskizze alle Aspekte der fachlichen Anforderungen und der Projektauswahlkriterien berücksichtigt werden, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Aufgabenbereichs II.2 der Direktion des NLWKN landesweit an den Standorten Oldenburg, Verden, Lüneburg, Hannover und Braunschweig zur Seite. Die regionale Zuordnung unserer Mitarbeitenden zu den Förderprogrammen finden Sie .


Hinweis: Falls Sie jedoch noch keine konkrete Projektidee haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Hochwasserkompetenzzentrums des NLWKN gerne bei der Findung zur Seite.

Der Aufgabenbereich II.2 D ist auch in ihrer Region präsent und kennt die örtlichen wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge. Unsere Mitarbeitenden tauschen sich stetig interdisziplinär mit den weiteren Geschäftsbereichen des NLWKN aus. Im Rahmen des internen Austausches, z. B. mit dem Gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) können wir Sie bei der Entwicklung einer Lösung für Ihr Vorhaben im Bereich des Hochwasserschutzes begleiten. Auch bei der Planung und insbesondere der Finanzierung Ihres Vorhabens stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.


Sprechen Sie uns gerne an!


NLWKN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Johannes Leicht

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Aufgabenbereichsleiter
Am Sportplatz 23
26605 Norden
Tel: 04931/947-247

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