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Gewässerentwicklungsplan für die Obere Oste: Zugang zu den Finanzierungstöpfen des Landes

Heinrich Pudimat hatte am Dienstag schwer zu schleppen: Fast fünf Pfund wiegt der Ordner mit dem Gewässerentwicklungsplan für die Obere Oste, den der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Pudimat, Leiter der Betriebsstelle Stade des NLWKN, hatte das umfangreiche Werk – immerhin 117 Seiten Text und 28 Seiten mit Fotos und Zeichnungen - an die Vertreter der beteiligten Gemeinden Zeven, Tostedt, Selsingen und Sittensen sowie Bremervörde übergeben.

Worum geht es bei dem Gewässerentwicklungsplan für die Obere Oste? Für alle größeren Fließgewässer sollen Gewässerentwicklungspläne aufgestellt werden; das Ziel ist ein übergeordnetes Netz von naturnahen und funktionsfähigen Gewässern. Der nun für die Oste vorliegende Gewässerentwicklungsplan ist zunächst eine Dokumentation der naturschutzfachlichen, wasserwirtschaftlichen und planungsrechtlichen Grundlagendaten. Darüber hinaus wurden die Störeinflüsse und Beeinträchtigungen im und am Gewässer dargestellt und bewertet. Schließlich werden Maßnahmen empfohlen, die eine naturnahe Entwicklung der Gewässer und Auen ermöglichen.

Der NLWKN hat in dem Entwicklungsplan eine Fülle von Maßnahmen – genau 158 - aufgelistet, die für eine naturnahe Gewässerentwicklung sinnvoll sind. Dazu zählen auch die Entwicklung von standortgerechten Uferholzbeständen und die Anlage von Flutmulden.

Pudimat wies bei der Präsentation darauf hin, dass der Plan rechtlich nicht verbindlich ist, sondern nur einen Rahmen vorgibt: "Nun sind die Gemeinden und die Unterhaltungsverbände am Zug.". Für die Kommunen ist der Plan eine gute Grundlage für weitere Planungen, denn er enthält viele Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen. Der Plan ist gleichzeitig der Schlüssel zum Öffnen von Finanzierungstöpfen des Landes: Denn das Land Niedersachsen fördert grundsätzlich nur Gewässer, für die es einen Entwicklungsplan gibt. Ganz wichtig: Alle Maßnahmen können nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümer realisiert werden. "Nichts passiert gegen den Willen der Betroffenen", betonte Pudimat.

Anlage zur Presseinformation Nummer 73 vom 28. Juni 2005 des NLWKN:

Auszug aus dem Gewässerentwicklungsplan für die Obere Oste
Zusammenfassung

Anlass und Aufgabenstellung

Fließgewässer in Niedersachsen haben aufgrund verschiedener Nutzungsansprüche zumeist weitreichende Veränderungen erfahren und sind heute oft an naturnahen, gewässertypischen Strukturen verarmt. Ein wichtiges Ziel des Gewässerschutzes ist daher die naturnähere Entwicklung solcher Gewässer und ihrer Auen, die als Einheit zu verstehen sind.

Laut Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 31.08.1993 sollen für größere Fließgewässer, vor allem aus dem Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem, Gesamtkonzepte anhand von Rahmenentwürfen – den Gewässerentwicklungsplänen (GEPL) – aufgestellt werden.

Das Niedersächsische Fließgewässerschutzsystem stellt eine landesweite Auswahl an Gewässern dar, die vorrangig zu renaturieren sind. Ziel ist es, ein übergeordnetes Netz naturnaher und funktionsfähiger Gewässer zu entwickeln, welches alle in Niedersachsen vorkommenden Gewässertypen repräsentiert. Die Oste wurde im Einzugsgebiet der Elbe als eines der Hauptgewässer des Fließgewässerschutzsystems ausgewählt und wurde darüber hinaus in das Fischotterschutzprogramm und 1999 als Gebietsvorschlag Nr. 30 in die Meldungen zu den FFH-Gebieten aufgenommen. Die Hauptgewässer des Schutzsystems sind so zu schützen oder zu renaturieren, dass sich die gewässertypische Arten- und Biotopvielfalt einstellen kann und die nachhaltige Nutzbarkeit des Gewässers wiederhergestellt bzw. erhalten wird.

Da es sich bei der Oste um ein größeres Gewässersystem handelt, wurde in einem Vorgespräch zwischen den Vertretern des Unterhaltungsverbandes, der Landkreise sowie dem NLWK Stade beschlossen, einen Gewässerentwicklungsplan für die Oste zwischen der Quelle und Bremervörde zu erarbeiten. In diesen werden die Nebengewässer Bever, zwischen Plönjeshausen und dem Mündungsbereich bei Bremervörde, sowie die Aue-Mehde, zwischen Zeven und dem Mündungsbereich, in die Untersuchung miteinbezogen.

Der vorliegende Gewässerentwicklungsplan soll neben der Dokumentation der naturschutzfachlichen, wasserwirtschaftlichen und planungsrechtlichen Grundlagendaten die Störeinflüsse und Beeinträchtigungen im und am Gewässer darstellen und bewerten. Hierauf aufbauend werden Maßnahmen empfohlen, die unter Beachtung bestehender unveränderlicher Restriktionen eine naturnähere Entwicklung der Gewässer und Auen ermöglichen. Die zeitliche Abfolge der durchzuführenden Maßnahmen wird durch ihre Priorität dokumentiert und deren voraussichtliche Kosten werden ermittelt. Der Gewässerentwicklungsplan bildet hierdurch eine wichtige Grundlage für weitergehende Detail- und Ausführungsplanungen. Er ist ein Fachplan ohne rechtliche Bindung. Die Umsetzung der Maßnahmen beruht daher auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.

Zielkonzeption
Leitbild
Definition

Das Leitbild für das Fließgewässer ist eine möglichst genaue Rekonstruktion des heutigen potentiell natürlichen Fließgewässerzustandes (hpnG). Darunter sind die naturraumtypischen Ausprägungen, Funktionen und Strukturen von Fließgewässer und Aue zu verstehen, die sich einstellen, wenn Einbauten entnommen und bestehende Nutzungen im und am Gewässer aufgelassen werden. Das Leitbild orientiert sich damit ausschließlich am Erkenntnisstand über die Funktion des Ökosystems Fließgewässer und ermöglicht dadurch (leit)bildhafte Vorstellungen vom Aussehen einer Gewässerlandschaft ohne tiefgreifende anthropogene Beeinflussung. Es definiert damit aus rein fachlicher Sicht das maximal mögliche Sanierungsziel – ohne Berücksichtigung bestehender ökonomischer und sozialer Randbedingungen bzw. Beschränkungen. Es dient als Bewertungsgrundlage zwischen IST- und SOLL-Zustand und in einem Handlungskonzept als roter Faden und unabhängiger Orientierungsmaßstab.

Der Unterschied zwischen dem heutigen potentiellen natürlichen Gewässerzustand und dem ursprünglichen Gewässerzustand (dem Zustand vor Beginn jeglicher menschlicher Einflussnahme) besteht darin, dass bestimmte, durch den Einfluss des Menschen irreversibel geänderte Standortbedingungen (Mineralisierung von Moorböden, infolge Waldrodung und Erosion entstandene Auelehmdecken etc.) den hpnG im Gegensatz zum ursprünglichen Gewässerzustand mitbestimmen.

Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie beschreibt das Leitbild den sehr guten ökologischen Zustand des Fließgewässers und entspricht damit der Strukturgüteklasse 1.

Schutz- und Entwicklungsziele

Im Gegensatz zum Leitbild definieren die im folgenden genannten Schutz- und Entwicklungsziele den voraussichtlich realisierbaren Zustand der Fließgewässer und seiner Aue auf der Grundlage des Leitbildes und unter Berücksichtigung von derzeitigen Beschränkungen und unveränderbaren Randbedingungen. In Anlehnung an die Definition des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie:
• beschreiben sie als fachgutachtliche Planungszielen ohne Rechtsverbindlichkeit den voraussichtlich erreichbaren, möglichst naturnahen Zustand von Fließgewässern, Aue und Einzugsgebiet aus gewässerökologischer Sicht,
• berücksichtigen sie bestehende unveränderliche Randbedingungen (z.B. Besiedlung, Hochwasserschutz), soziokulturelle Aspekte und Nutzungsinteressen,
• sind damit die realistischen und umsetzbaren Planungs- und Sanierungsziele für Gewässer und Aue,
• und stellen bereits heute erreichbare Schritte in eine vom Leitbild vorgezeichnete Zukunft dar.

Hinweise zur Umsetzung des Gewässerentwicklungsplans

Für die Umsetzung der im Zielkonzept dargestellten Maßnahmenvorschläge sind Maßnahmenträger notwendig. Maßnahmenträger können Verbände/Vereine (z.B. Unterhaltungsverband Nr.19 Obere Oste, Naturschutzverbände, Fischereivereine), Gemeinden (z.B. im Rahmen Bauleitplanung oder der Eingriffsregelung) und andere juristische Personen, aber auch natürliche Personen (z.B. Privateigentümer einer Fläche

Obere Oste

Der Gewässerentwicklungspan für die Obere Oste liegt jetzt vor!

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2005
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2010

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