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FFH-Gebiet 338 Piesbergstollen

EU-Nr.: DE-3614-333


Das FFH-Gebiet „Piesbergstollen“ liegt nördlich von Osnabrück im Naturraum Osnabrücker Hügelland und umfasst zwei als Winterquartier verschiedener Fledermausarten bedeutsame alte Bergwerksstollen.

Am Piesberg finden sich neben den als Baumaterial genutzten Sandsteinen auch steinkohleführende Gesteinsschichten aus dem Karbon, einem System des Erdaltertums. Die Vorkommen der begehrten Rohstoffe, insbesondere der Steinkohle, führten zu einem lange währenden Abbau und zur Anlage eines ausgedehnten Stollensystems. Einige der Stollen – zum Beispiel der Lechtinger Tiefstollen und der Heintzmannsche Stollen, die beide im Gebiet liegen – sind heute durch ihr ganzjährig kühles und feuchtes, aber frostfreies Mikroklima von besonderer Bedeutung als Winterquartier verschiedener Fledermausarten. Sie werden unter anderem von den streng geschützten Arten Bechsteinfledermaus, Teichfledermaus und Großes Mausohr genutzt.

Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Bechsteinfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Bechsteinfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Teichfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Teichfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Einflugloch im verschlossenen Mundloch des Lechtinger Tiefstollens   Bildrechte: H.-J. Zietz
Einflugloch im verschlossenen Mundloch des Lechtinger Tiefstollens
Steinbruch am Piesberg im Umfeld der Stollen   Bildrechte: H.-J. Zietz
Steinbruch am Piesberg im Umfeld der Stollen
FFH 338   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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