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Finanzhilfe

Die Arbeit in den örtlichen Kooperationen wird durch Finanzhilfeverträge (ehemals sog. Rahmenverträge) zwischen Wasserversorgungsunternehmen und dem Land Niedersachsen geregelt. Diese Verträge werden i. d. R. für fünf Jahre abgeschlossen und beinhalten formelle wie inhaltliche Anforderungen.

Bestandteil ist auch ein Arbeitsprogramm der lokalen Kooperation sowie ein Schutzkonzept, das Ziele, Maßnahmen und die Erfolgskontrolle im Zuschnitt auf das jeweilige Kooperationsgebiet konkretisiert. In diesem Rahmen handeln die Akteure in ihren Gebieten eigenverantwortlich für den Grund- und Trinkwasserschutz. Dazu gehört die regelmäßige Erfassung von Daten sowie Berichte, um Aktivitäten und Erfolge zu dokumentieren und künftiges Handeln daran ausrichten zu können.

Vertragsmuster, wichtige Termine, Anforderungen an Schutzkonzepte sowie Erläuterungen zur Datenerfassung stehen als Download bereit (nicht vollständig barrierefrei):

 

Kompetenz in Sachen Milch

"Wir stehen auf Grundwasserschutz"

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Tobias Wesemann

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
NLWKN Betriebsstelle Sulingen
Am Bahnhof 1
27232 Sulingen
Tel: +49 (0)4271/9329-58

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