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Beiträge zur Eingriffsregelung VII

Erfahrungen aus 40 Jahren Eingriffsregelung veröffentlicht


Vor 40 Jahren (1976) trat mit dem Bundesnaturschutzgesetz die Eingriffsregelung in Kraft. Fünf Jahre später galt die Eingriffsregelung mit dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz von 1981 auch in Niedersachsen. Grund genug für einen Rückblick auf dieses Instrument des Naturschutzhandelns, das manche in seiner Wirkung für die Sache des Naturschutzes überschätzen, andere unterschätzen, und mit dem mehr erreicht werden könnte, wäre es im täglichen Vollzug – nach 35 und 40 Jahren – mit weniger Abschwächungen, Schwächen und Schwachstellen konfrontiert.

Defizite bestehen nicht nur bei der Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sondern mindestens ebenso bei der Sicherung der Maßnahmen selbst und ihres Erfolges. Zulange wurden die Maßnahmen entweder gar nicht, mit erheblichen Verzögerungen oder Änderungen durchgeführt, nicht kontrolliert oder nicht dauerhaft gesichert. 2009 hat der Bundesgesetzgeber deswegen den Fokus zu recht mit einer ganzen Reihe von Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz genau hierauf gerichtet.

Die Vermeidung von Eingriffsfolgen und die bestmögliche Bewältigung der unvermeidbaren Eingriffsfolgen bleibt auch im fünften Jahrzehnt eine Herausforderung für alle Akteure der Eingriffsregelung, damit die Praxis dieses Instruments nicht hinter dem gesetzlichen Anspruch und den Möglichkeiten zurückbleibt.

Folgende Themen werden im Heft behandelt:

  • Beobachtungen aus 40 Jahren Eingriffsregelung
  • Statements anerkannter Naturschutzvereinigungen zur Eingriffsregelung
  • Kompensationsverzeichnis – Mindestinhalte und weitergehende Inhalte
  • Umfrageergebnisse Kompensationsverzeichnisse und Kontrolle von Maßnahmen
  • Führung Kompensationsverzeichnis in der Region Hannover– Praktische Erfahrungen
  • Ersatzzahlung im Bundesnaturschutzgesetz und in Niedersachsen – ein Rückblick
  • Verwendung Ersatzgeld in der Region Hannover
  • Umweltbaubegleitung – Herausforderungen Schnittstelle Umweltauflagen/Baugeschehen
  • Umweltbaubegleitung in der Praxis aus Sicht einer unteren Naturschutzbehörde
  • 10 Gebote: Umgang mit den artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten

Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung des Heftes finden Sie hier.

Ein Besprechungsvorschlag für dieses Heft steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Das Heft 2/17 umfasst 52 Seiten und ist erhältlich gegen Rechnung (4,- € zzgl. Versandkostenpauschale).

NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) (2017): Beiträge zur Eingriffsregelung VII. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs 37, Nr. 2 (2/17): 33-84.

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telefonisch oder schriftlich bei:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
– Naturschutzinformation –
Postfach 91 07 13, 30427 Hannover
Tel.: 0511 / 3034-3305
2/17   Bildrechte: NLWKN
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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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