IZW bestätigt Verdacht des Wolfsbüros: Wolf illegal getötet
Der im Wendland tot aufgefundene Wolf wurde erschossen
Der am 6. April an der B493 zwischen Kapern und Gartow tot aufgefundene Wolf wurde erschossen. Das ergaben die forensischen Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin, wie das Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) berichtet. In dem Kadaver des toten Rüden wurde ein Teilmantelgeschoss gefunden. Der Todeszeitpunkt lag vermutlich etwa eine Woche vor dem Fund des Kadavers. Die Untersuchungen ergaben außerdem, dass es sich bei dem Wolf nicht um ein ausgewachsenes Tier handelt, wie zunächst vermutet, sondern um ein Jungtier. Wie bereits berichtet, ermittelt in diesem Fall das Polizeikommissariat Lüchow.
Die Auswertung der DNA-Analyse im Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik, steht noch aus. Damit können eventuell auch Aussagen zur Rudelzugehörigkeit getroffen werden.
Es ist der elfte tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Zehn Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, einer wurde illegal erschossen. Insgesamt gab es seit 2003 40 tote Wölfe in Niedersachsen, davon wurden fünf illegal getötet. Sämtliche Informationen über in Niedersachsen tot aufgefundene Wölfe sind hier aufgeführt:
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/wolfsbuero/totfunde/tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html
Für die illegale Tötung eines Wolf sieht § 71 Abs. 1 BNatSchG als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dieser Strafrahmen orientiert sich am gleichen Strafrahmen wie bei Jagdwilderei (§ 292 StGB) und bei Zuwiderhandlungen gegen Schonzeitvorschriften (§ 38 BJagdG).