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Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile in Niedersachsen

Erweiterte Neuauflage als Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen erschienen


Seit 1990 stehen in Niedersachsen bestimmte Biotoptypen – z. B. Moore, Nasswiesen oder Bruchwälder – aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt unter unmittelbarem gesetzlichem Schutz. Die bloße Existenz eines gesetzlich geschützten Biotops begründet bereits seinen Schutz, wo immer er sich auch befinden mag. Der gesetzliche Schutz bezieht sich sowohl auf den Lebensraum als auch auf die dazugehörige Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren. Viele der gesetzlich geschützten Biotope sind zugleich Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie und Lebensräume von Arten, die nach der FFH-Richtlinie oder der EU-Vogelschutzrichtlinie zu schützen sind. Daher ist der gesetzliche Biotopschutz auch ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser europäischen Naturschutzrichtlinien.

Der Schutz der gesetzlich geschützten Biotope wird in § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 NAGBNatSchG geregelt. Durch Änderungen dieser Gesetze haben sich jeweils auch Änderungen beim Katalog der betroffenen Biotoptypen ergeben. Neu hinzugekommen sind in Niedersachsen mesophiles Grünland, artenreiches Feucht- und Nassgrünland sowie Obstbaumwiesen und -weiden, nach Bundesrecht außerdem Steinriegel und Trockenmauern. Wallhecken sind weiterhin als geschützte Landschaftsbestandteile nach Landesrecht gesichert.

Im neuen Informationsdienst werden die gesetzlich geschützten Biotoptypen und Landschaftsbestandteile Niedersachsens allgemeinverständlich in Wort und Bild dargestellt sowie die gesetzlichen Bestimmungen erläutert. Dies dient sowohl der Information der örtlich zuständigen Behörden als auch der Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten.

Hier finden Sie einen Besprechungsvorschlag.

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ (NLWKN) (Hrsg.) (2021): Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile in Niedersachsen. – Beschreibung der nach § 30 BNatSchG und § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG geschützten Biotoptypen sowie der nach § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG landesweit geschützten Wallhecken. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 40 (3) (3/21): 125-172.

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telefonisch oder schriftlich bei:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
– Veröffentlichungen –
Postfach 91 07 13, 30427 Hannover
Tel.: 0511 / 3034-3305

Das Heft gibt es auch als PDF: www.nlwkn.niedersachsen.de/download/176336.

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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