Verbesserung der Deichsicherheit am Corporalsdeich
Planunterlagen liegen im Zeitraum 23.06.2025 bis 22.07.2025 bei der Stadt Achim aus
Der Wasser- und Bodenverband Achim-Bierden hat die Planfeststellung zur Verbesserung der Deichsicherheit am Corporalsdeich gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.
Der Antrag umfasst im Wesentlichen, den Weserdeich im Teilabschnitt Corporalsdeich von Station km 1,800 bis Station km 3,075 zu erhöhen. Das Planungsgebiet umfasst einen 1,275 m langen Teilabschnitt im Achimer Ortsteil Bierden entlang der Straße „Corporalsdeich“ von der Kreuzung mit der Straße „An den Bergen“ im Osten bis zur Achimer Kläranlage im Westen.
Die der Planung zugrunde zu legenden Bemessungswasserstände liegen zwischen 10,84 mNHN bei der Station km 1,800 und 10,59 mNHN bei der Station 3,075.
Die erforderliche Deichhöhe ergibt sich aus dem Bemessungshochwasserstand und dem Frei-bord. Der Freibord ist der senkrechte Abstand zwischen dem Bemessungshochwasserstand und der Deichkrone. Er setzt sich aus Windstau, Wellenauflauf, evtl. Eisstau und Sicherheits-zuschlägen zusammen. Aufgrund der Lage des Deiches ist die Gefahr eines höheren Wind-staues und Wellenauflaufes gegeben. Dadurch wird abweichend von dem Merkblatt DWA-M 507-1 -Deiche an Fließgewässern- sowie der DIN 19712 -Hochwasserschutzanlagen an Fließ-gewässern, ein Freibordmaß von 60 cm vorgesehen. Unter Berücksichtigung des einzuhaltenden Freibordmaßes ergibt sich bei der Station km 2,544 eine Fehlhöhe von 2 cm. Bei der Station km 2,990 beträgt die Fehlhöhe 23 cm.
Bezüglich der Geometrie des Deichkörpers sind folgende Eckdaten geplant: Böschungsneigung Wasserseite 1:3. Kronenbreite 3,00m mit 2 % Gefälle wasserseitig. Böschungsneigung Binnenseite 1:3.
Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Achim insbesondere im Ortsteil Bierden sowie im Zusammenhang mit der Maßnahme notwendig werdender naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen auch im Bereich der Ortsteile Baden und Bierden aus.
Der Antrag und die Planunterlagen liegen im Zeitraum 23.06.2025 bis 22.07.2025 (jeweils einschließlich) bei der Stadt Achim zur allgemeinen Einsichtnahme aus und sind ebenfalls im im zentralen UVP-Verbund (Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder) unter https://www.uvp-verbund.de (dort bitte bei der Suchfunktion "Corporalsdeich Achim" eingeben) einsehbar.
Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung in der Infospalte rechts.
Corporalsdeich