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Einleitungen nach § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Bei der Anwendung radioaktiver Stoffe in Forschung, Laboratorien und Nuklearmedizin ist der Abwasseranfall in der Regel gering. Die Ableitung erfolgt indirekt über die Kanalisation und die öffentliche Kläranlage in den Vorfluter. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen in diesen Bereichen muss von der niedersächsischen staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung nach Zweck, Art und Menge genehmigt werden. Nach Zuständigkeitsverordnung muss der NLWKN für die Ableitung bei diesen Genehmigungen beteiligt werden. Der NLWKN überwacht des Weiteren diese Ableitung durch Probenentnahme bei Universitäten, Laboren und Nuklearkliniken und -praxen. Die Analytik erfolgt im radiochemischen Labor des NLWKN.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Helga Meyering

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +495121509128

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