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Überschwemmungsgebiete des Pohler Baches und Salzbaches vorläufig gesichert

NLWKN ermittelt gefährdete Flächen im Landkreis Schaumburg


Der Pohler Bach in der Ortschaft Pohle. Die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete des Pohler Baches und des Salzbaches liegen im Gebiet der Samtgemeinde Rodenberg (Foto: NLWKN)   Bildrechte: NLWKN
Der Pohler Bach in der Ortschaft Pohle. Die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete des Pohler Baches und des Salzbaches liegen im Gebiet der Samtgemeinde Rodenberg (Foto: NLWKN)

Hannover/Hildesheim. Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten an Fließgewässern leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Jetzt hat der NLWKN am Pohler Bach und am Salzbach im Landkreis Schaumburg gefährdete Flächen ermittelt.

Die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete liegen im Gebiet der Samtgemeinde Rodenberg. Hinsichtlich des Pohler Baches sind die Gemeinden Pohle, Hülsede und der Flecken Lauenau betroffen, hinsichtlich des Salzbachs die Gemeinde Apelern und die Stadt Rodenberg. Außerdem befindet sich ein etwa zwei Kilometer langer Gewässerabschnitt des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Pohler Baches in der Gemeinde Auetal, die an die Samtgemeinde Rodenberg grenzt.

Als Überschwemmungsgebiete werden die Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. „Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsgebiete dient einerseits dazu, die Bevölkerung vor der Hochwassergefahr zu warnen. Andererseits geht es darum, die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden zu vermeiden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten, beispielsweise hinsichtlich der Bebauung“, erklärt Marit Klanz von der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim.

Der Pohler Bach tritt bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis stellenweise über die Ufer. Im Bereich Nienfeld ist mit leichten Überschwemmungen zu rechnen. Im Bereich Pohle ist mit Ausuferungen bis 100 Meter Breite zu rechnen, bei denen auch zahlreiche Gebäude vom Hochwasser betroffen sind. Im Unterlauf des Pohler Baches gibt es größere Ausuferungen, die aber größtenteils vom festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Rodenberger Aue überlagert werden.

Der Salzbach tritt bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis größtenteils über die Ufer. Schon im Oberlauf ufert der Salzbach in die angrenzenden Flächen aus. In der Ortschaft Lyhren sind zahlreiche Gebäude vom Hochwasser betroffen. Im weiteren Verlauf bis zur Mündung in die Rodenberger Aue ist durchgängig mit Ausuferungen zu rechnen, bei denen ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen sind. Unterstrom der L 444 wird das Überschwemmungsgebiet des Salzbaches vom festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Rodenberger Aue überlagert.

Der NLWKN liefert der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreis Schaumburg die ermittelten Erkenntnisse und sichert die Gebiete vorläufig. Auf dieser Grundlage wird anschließend durch die Untere Wasserbehörde ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durchgeführt. Dort sind auch die entsprechenden Karten einsehbar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 8. Mai 2024.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2024

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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30453 Hannover / 26506 Norden
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Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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