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Sondergenehmigungen für zwei Schiffsüberführungen beantragt

Antrag des Landkreises Emsland liegt ab 28. März in den Kommunen aus/ Presseinformation vom 26. März 2012


Oldenburg/ Meppen – Um die Überführungssicherheit für zwei Schiffe der Meyer-Werft im September 2012 und im September 2014 zu gewährleisten, hat der Landkreis Emsland nun einen Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) gestellt. „Es geht dem Antragsteller darum, innerhalb des genehmigten Winterstaus die Nebenbestimmungen des Sperrwerksbeschlusses zu Salz- und Sauerstoffwerten für diese beiden Überführungen vorsorglich auszusetzen, da im Moment nicht abzusehen sei, wie sich diese Parameter zum Überführungszeitraum verhalten werden“, erläuterte Franz-Josef Sickelmann von der zuständigen Genehmigungsstelle des NLWKN. Ferner ist beantragt, für die Passage im September 2012 auch die zulässige Jahresgesamtstaudauer vorsorglich von 104 auf maximal 128 Stunden zu erhöhen.

Gleichzeitig ist vorgesehen, die beiden Überführungen für weitere Untersuchungen hinsichtlich der Salz- und Sauerstoffentwicklung der Ems unter Staubedingungen zu nutzen.

„Der Antrag wird nun geprüft und liegt zwischen dem 28. März und dem 27. April 2012 in den angrenzenden Kommunen zwischen Papenburg und Emden aus und kann dort von allen Interessierten eingesehen werden“, ergänzte Sickelmann. Einwendungen gegen das Vorhaben müssten Betroffene bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis zum 11. Mai 2012 – einreichen. Ein Erörterungstermin ist für den 10. Juli in Leer vorgesehen.

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Der Antrag des Landkreises Emsland liegt zwischen dem 28. März und dem 27. April an den aufgelisteten Orten zur Einsicht aus.

  Auslegungsorte des Antrages
(PDF, 0,46 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2012
zuletzt aktualisiert am:
28.03.2012

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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