Neues Überschwemmungsgebiet im Landkreis Schaumburg
24.04.2007 // Für die Sachsenhäger Aue mit Quellgewässern – ausgewiesen vom NLWKN
Neues Überschwemmungsgebiet im Landkreis Schaumburg: Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat das Überschwemmungsgebiet für die Sachsenhäger Aue mit den Quellgewässern Alte Reeke, Kalter Bach, Krummer Bach, Holpe, Hülse, Bornau und Ziegenbach neu festgesetzt. Überschwemmungsgebiete bezeichnen Flächen, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren von einem Hochwasser überflutet werden. Ihre Ausweisung dient zum einen der Sicherung von Retentionsräumen im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes und zum anderen als Planungsgrundlage für die Kommunen.
Das Überschwemmungsgebiet der Sachsenhäger Aue mit Quellgewässern verläuft von der Gemeinde Nienstädt und der Stadt Stadthagen bis zur Mündung der Rodenberger Aue östlich der Ortslage Schier. Die Fläche umfasst insgesamt ca. zwölf Quadratkilometer und ein Gewässernetz von ca. 53 km Länge. Einzelheiten können in den Unterlagen beim Landkreis Schaumburg, der Stadt Stadthagen und den Samtgemeinden Lindhorst, Niedernwöhren, Nienstädt und Sachsenhagen eingesehen werden.
Die neue Festsetzung der bisherigen Überschwemmungsgebiete von 1905 und 1919 war erforderlich, weil sich das Abflussverhalten der Gewässer und die Überschwemmungen seitdem wesentlich verändert haben. Die Ursachen hierfür liegen im Ausbau einzelner Gewässerabschnitte, im Bau von Straßen und des Mittellandkanals.
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.04.2007
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010