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Hochwasserschutz fast zum Nulltarif: Neues Überschwemmungsgebiet für die Schede festgesetzt

"Spätestens das Elbehochwasser im August 2002 hat deutlich gemacht, wie wichtig vorbeugender Hochwasserschutz ist. Dieses Ereignis hat gezeigt, dass Hochwassergefahr nichts Abstraktes ist, sondern im Gegenteil sehr real". Engagiert plädiert Ilka Spengel vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) für einen vorbeugenden Hochwasserschutz gerade in den hochwassergefährdeten Gebieten. "Und dazu gehört auch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten". Jetzt hat der NLWKN – zuständig ist der Geschäftsbereich für wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren – das gesetzliche Überschwemmungsgebiet der Schede im Landkreis Göttingen neu festgesetzt. Die Schede ist ein Nebengewässer der Weser. Die Neufestsetzung betrifft im Wesentlichen den Ortsteil Volkmarshausen der Stadt Hann. Münden.

Beim NLWKN gibt es eine plastische Beschreibung für die Funktion eines Überschwemmungsgebietes: "Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten heißt nichts anderes als dass den Flüssen der notwendige Platz in ihrer natürlichen Flussaue gesichert wird – bei Hochwasser kann der Fluss sich weiter in der Natur ausbreiten; Siedlungen und Menschen sind geschützt." Und – ganz wichtig: Gesetzliche Überschwemmungsgebiete sind fast zum Nulltarif zu haben.

Im Gegensatz zu dem vorher gültigen Überschwemmungsgebiet wurde das neue Überschwemmungsgebiet anhand einer Modellrechnung mit einem Hochwasserabfluss ermittelt, der statistisch im Mittel einmal in 100 Jahren abfließt. In gesetzlichen Überschwemmungsgebieten müssen Rückhalteräume (Retentionsräume) und Hochwasserabflussbereiche erhalten werden. Die Bestimmungen des Niedersächsischen Wassergesetzes sollen die Bürger vor Hochwasserkatastrophen schützen.

In vielen Bereichen unserer Region wurden gesetzliche Überschwemmungsgebiete schon vor nahezu 100 Jahren anhand der Ausdehnung des Katastrophenhochwassers vom Februar 1909 festgesetzt. Rückhalteräume wurden damals allerdings nicht berücksichtigt. Da zu einem vorsorgenden Hochwasserschutz nach heutigem Verständnis aber auch die Sicherung der Rückhalteräume notwendig ist und weil sich zum anderen durch bauliche Veränderungen in den Talauen die Abflussbedingungen in den vergangenen Jahrzehnten verändert haben, sind Neufestsetzungen der Überschwemmungsgebiete fast überall erforderlich.

Die Verordnung für das Überschwemmungsgebiet Schede kann beim Landkreis Göttingen und der Stadt Hann. Münden kostenlos eingesehen werden. Die Unterlagen gibt es auch in der nebenstehenden Info-Spalte.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.07.2005
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2010

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