NLWKN Niedersachsen klar Logo

Landschaftsschutzgebiet "Dümmer"

Kennzeichen: LSG DH 014


Das Gebiet umfasst einen Großteil der Seefläche des Dümmers mit großen Teilen seiner Verlandungsbereiche im Nordosten, Osten und um den Olgahafen. Weiterhin zählen die östlich des Dümmers gelegenen sogenannten „Dümmergärten“ sowie Bereiche östlich des Marler Grabens zum LSG. Auf der Seefläche bildet die Bojenlinie die Grenze zwischen dem Naturschutzgebiet HA 251 „Dümmer, Hohe Sieben, Ochsenmoor“ und dem Landschaftsschutzgebiet „Dümmer“

Der Dümmer ist ein eutropher Flachwassersee, der sich auf Sanden der eiszeitlichen Grundmoränen durch den Einschluss einer Eislinse bildete und damals die Ausmaße der heutigen Moorniederung hatte. Im Laufe der Zeit setzten Verlandungsprozesse ein, die zur Entwicklung einer Niedermoorlandschaft an den Rändern des Sees führten. Seit den 1950er Jahren ist der See eingedeicht, so dass eine natürliche Wasserstandsdynamik mit sommerlichem Trockenfallen von Uferbereichen nicht mehr stattfindet.

Der Dümmer beherbergt eine wertvolle Unterwasser-, Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation. Außerdem ist er Lebensraum für seltene Fischarten sowie für viele Wasser- und Röhrichtvogelarten. Der Fischotter durchwandert den See und die Randbereiche.

Die touristische Nutzung am Dümmer ist geprägt durch die Hafenanlagen, Sandstrandabschnitte und Grünanlagen in den Ortschaften Hüde und Lembruch. Landwärts, außerhalb des Deiches, ist landwirtschaftliche Acker- und Grünlandnutzung prägend.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 065 "Dümmer" und des EU-Vogelschutzgebietes V39 "Dümmer".

Zuständig ist der Lankreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet "Dümmer"   Bildrechte: NLWKN
.
Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungstext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes Dümmer   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karte zur Verfügung.

.

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

.

GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln