- FFH-Richtlinie und FFH-Gebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie und EU-Vogelschutzgebiete
- Schutzgebiete zur Umsetzung von Natura 2000
- Monitoring und Berichtspflichten
- Downloads zu Natura 2000
- Vollzugshinweise Arten und Lebensraumtypen
- Integrierte Bewirtschaftungspläne Ästuare
- Veröffentlichungen
- Ansprechpartner Natura 2000
Natura 2000
Natura 2000 ist das staatenübergreifende ökologische Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union.
Natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten sollen dort, ggf. in Einklang mit einer nachhaltigen Nutzung, wirkungsvoll geschützt und gefördert werden.
Mit über 20 % der Fläche der Europäischen Union ist Natura 2000 das größte Schutzgebietsnetz weltweit. Niedersachsen ist mit rund 10,5 % seiner Landfläche beteiligt (inkl. mariner Bereiche ca. 16 %).
Die rechtlichen Grundlagen für Auswahl, Einrichtung und Management der Schutzgebiete und zusätzlicher Anforderungen hinsichtlich streng geschützter Arten bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) und die EU-Vogelschutzrichtlinie.
Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 sieht die Einrichtung von Schutzgebieten – sogenannten FFH-Gebieten – für ausgewählte Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten vor. Welche Lebensräume und Arten in diesen Gebieten geschützt werden sollen, ist in den Anhängen I und II der Richtlinie festgelegt. Außerdem werden im Anhang IV streng geschützte Arten benannt, deren Vorkommen auch außerhalb von Schutzgebieten zu bewahren und zu fördern sind.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rats vom 30. November 2009) sieht entsprechend die Einrichtung von EU-Vogelschutzgebieten vor, die bestimmte Brut- und Gastvogelarten sowie deren Lebensräume schützen.
Bei der Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen stand zunächst die Meldung der
FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete im Vordergrund. Die Sicherung der
Gebiete erfolgt in der Regel durch die
Ausweisung von Schutzgebieten
durch die unteren Naturschutzbehörden. Der Erhalt bzw. die Entwicklung
eines günstigen Erhaltungszustandes der betreffenden Tier- und
Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen im Sinne der o. g. Richtlinien sind
weitere Schritte.
Der NLWKN nimmt in diesem Themenfeld sowohl Aufgaben mit landesweitem als auch Aufgaben mit regionalem Bezug wahr.
Aufgaben mit landesweitem Bezug im Geschäftsbereich VII sind insbesondere die Erfassung von Natura 2000-Arten und -Lebensraumtypen, die Formulierung art- und lebensraumbezogener Erhaltungsziele (siehe Vollzugshinweise für Arten- und Lebensraumtypen) sowie die Dokumentation des Zustandes der betreffenden Arten und Lebensraumtypen für die turnusmäßig zu erstellenden Berichte an die EU.
Zu den Aufgaben mit regionalem Bezug, die von den vier Betriebsstellen des Geschäftsbereichs IV wahrgenommen werden, gehören die Beratung der unteren Naturschutzbehörden bei der Sicherung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der Natura 2000-Gebiete. Dazu zählen Stellungnahmen zu Schutzgebieten und fachliche Hinweise zu Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Die jeweils thematisch und räumlich zuständigen
Ansprechpartner zum Thema Natura 2000 stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
(Stand: 31.12.2018)
Fläche | %-Anteil | Fläche1,3 | %-Anteil | |
| incl. mariner Bereiche | excl. mariner Bereiche | ||
FFH-Gebiete | 609.552 ha | 11,4 % | 324.953 ha | 6,8 % |
EU-Vogelschutzgebiete | 686.274 ha | 12,9 % | 338.582ha | 7,1 % |
NATURA 2000-Gebiete | 861.330 ha | 16,2 % | 498.668 ha | 10,5 % |
NATURA 2000-Gebiete bzw. Gebietsteile, die als Nationalpark, NSG4, Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (ohne Zone „A“) | 773.191 ha | 14,5 % | 421.933 ha | 8,9 % |
– davon als Nationalpark / NSG4 geschützt | 575.654 ha | 10,8 % | 224.410 ha | 4,7 % |
– davon als LSG4 geschützt | 197.537 ha | 3,7 % | 197.523 ha | 4,2 % |
1 Angaben lt. GIS-Berechnung im Koordinatensystem ETRS 1989 UTM Zone N32, ohne Gewähr |
Die vollständigen Gebietsdaten zu den FFH- und EU-Vogelschutzgebieten finden Sie unter dem Punkt "Downloads" .
Weitere Informationen u.a. zum Verfahrensablauf erhalten Sie beim Niedersächsischen Umweltministerium.
Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen
Hier finden Sie die lieferbaren landesweiten Veröffentlichungen des NLWKN:
Neue Veröffentlichungen, neu im Internet: Wir informieren Sie automatisch.
"Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen" und Schriftenreihe "Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen"
Ansprechpartner/in:
Dr. Olaf von Drachenfels
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3119
Fax: +49 (0)511 / 3034-3506