- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Marschen am Jadebusen-Ost"
Kennzeichen: LSG BRA 027
Das Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen-Ost“ liegt am westlichen Jadebusen und erstreckt sich von der Kreisgrenze zu Friesland (östlich der Stadt Varel) bis südlich der Ortschaft Tossens in der Gemeinde Butjadingen. Es hat eine Größe von 4.515 ha. Tausende Bläss- und Nonnengänse nutzen das Gebiet als winterliches Rastgebiet. Löffler, Pfeifente, Großer Brachvogel, Dunkler Wasserläufer sowie Lach-, Mantel-, Silber- und Sturmmöwe sind darüber hinaus als Rastvögel wertgebend. Kiebitz und Rotschenkel sind als Brut- und Rastvögel wertgebende Arten.
Das Landschaftsschutzgebiet ist als Marschbereich gehölzarm und durch überwiegende Grünlandnutzung gekennzeichnet. Siedlungen beschränken sich auf Einzelgehöfte und wenige Siedlungsbänder. Natürliche und anthropogene Gewässer wie das Flüsschen Jade und zahlreiche Kleientnahmestellen ergänzen die Habitatstrukturen.
Schutzziel ist der Erhalt der offenen, unverbauten und unzerschnittenen Landschaftsstruktur, der Erhalt des Nutzungsmosaiks aus unterschiedlich ausgeprägter Grünland- und Ackerbewirtschaftung sowie die Sicherung und Entwicklung störungsarmer Brut-, Rast und Nahrungsräume für Wiesenbrüter und Rastvögel. Da das Schutzgebiet seine hohe Bedeutung für Brut- und Rastvögel vor allem auch durch die Nähe zum angrenzen Nationalpark Nds. Wattenmeer erhält, sind insbesondere auch die Flugkorridore zu diesem Schutzgebiet offen zu halten.
Das LSG dient zusammen mit dem Landschaftsschutzgebiet FRI 126 „Marschen am Jadebusen-West“ dem Schutz des EU-Vogelschutzgebiets V64 „Marschen am Jadebusen“.
Zuständig ist der Landkreis Wesermarsch als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover