- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Im Brummer Rieth, Schnebersberg, Räderbach“
Kennzeichen: LSG GF 033
Das Gebiet wird u. a. geprägt durch eine plateauartige Endmoräne, überragt von einer Vielzahl kiesiger Kuppen und Rücken, großflächige, zusammenhängende, zwergstrauchreiche Kiefernforste unterschiedlicher Altersstufen – auch mit standortheimischem Vor- und Unterbau – und mit eingestreuten Laubwaldflächen aus heimischen Lichtbaumarten wie Stiel-Eiche, Trauben-Eiche, Sand-Birke und Eberesche sowie das weitgehende Fehlen von Gewässern auf Grund der hohen Lage unweit der Wasserscheide zwischen Elbe und Weser.
Es weist daher insbesondere eine gute Eignung auf für die ruhige landschaftsbezogene Erholung, für die Grundwasserneubildung auf Grund des relativ hohen Jahresniederschlags und des hohen Waldanteils sowie als Lebensraum für wildlebende Pflanzen, Pilze und Tiere in einer großräumig störungsarmen Landschaft mit naturnahen und halbnatürlichen Elementen.
Besonderer Schutzzweck ist die Erhaltung und Förderung u. a. von Vogelarten wie Schwarzstorch, Fisch- und Seeadler, Sperlingskauz, Kranich, Raufußkauz oder Waldwasserläufer.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V34 "Südheide und Aschauteiche bei Eschede".
Zuständig ist der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

