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Der NLWKN als „Geburtshelfer“: Gründung des Hochwasserschutzverbandes Innerste

Neuorganisation des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Innerste


Hochwasser der Abzucht in Goslar im Juli 2017.   Bildrechte: Stadt Goslar
Auch die Abzucht liegt im Fokus des neuen Hochwasserschutzverbandes. In der Altstadt von Goslar zeigte sie zuletzt im Rahmen des Juli-Hochwassers 2017 ihr Gefährdungspotenzial (Bild: Stadt Goslar).

von Cornelia Kaniora

2007, 2013, 2017: Mehrfach ist das Einzugsgebiet der Innerste zuletzt von Starkregenereignissen und erheblichen Überschwemmungen betroffen gewesen. Die Gründung eines neuen Hochwasserschutzverbands für die Region soll den Schutz der Anlieger künftig verbessern. Der NLWKN als zuständige Aufsichtsbehörde hat 2021 und 2022 das entsprechende Gründungsverfahren erfolgreich durchgeführt.

Die drei außergewöhnlichen Starkregenereignisse im Bereich der Innerste und ihrer Nebengewässer hatten jeweils schwere Schäden in den anliegenden Ortschaften zur Folge. Aufgrund der Häufung dieser Hochwasserereignisse hatten der Landkreis Hildesheim, die Stadt Hildesheim, die Stadt Salzgitter und der Landkreis Goslar für das Einzugsgebiet des Gewässers zunächst eine „Gebietskooperation Innerste“ gegründet. Ziel ist es, im Einzugsgebiet der Innerste Maßnahmen zum überregionalen Hochwasserschutz gemeinsam umzusetzen.

Zur dauerhaften Sicherstellung von Bau und Betrieb der geplanten Hochwasserschutzeinrichtungen ist die Gebietskooperation Ende 2018 mit dem Wunsch auf Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz herangetreten. Nach vielen Vorgesprächen mit allen Beteiligung wurde der NLWKN zur zuständigen Aufsichtsbehörde für die Errichtung und späteren Rechtsaufsicht über den neuen Verband bestimmt. Rechtliche Grundlage für die Errichtung des Hochwasserschutzverbandes ist das Wasserverbandsgesetz (WVG): Es legt den rechtlichen Rahmen für das erforderliche Gründungsverfahren sowie die spätere Arbeit des Verbandes fest.

Bevor das Verfahren zur Gründung des Verbandes offiziell starten konnte, mussten dabei zunächst alle betroffenen Gemeinden innerhalb der Landkreise ihre Zustimmung zur Übertragung ihrer bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zum Hochwasserschutz auf den Hochwasserschutzverband Innerste erklären. Diese umfasst nicht zuletzt die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung von geeigneten Hochwasserrückhalteräumen.

So idyllisch wie hier geht es an der Innerste nicht immer zu. Um die Bevölkerung besser vor Überschwemmungen nach Starkregenereignissen zu schützen, hat sich jetzt ein Hochwasserschutzverband gegründet (Bild: Landkreis Goslar).   Bildrechte: Landkreis Goslar
So idyllisch wie hier geht es an der Innerste nicht immer zu. Um die Bevölkerung besser vor Überschwemmungen nach Starkregenereignissen zu schützen, hat sich jetzt ein Hochwasserschutzverband gegründet (Bild: Landkreis Goslar).

Satzungsfragen: Auf der Suche nach neuen Lösungen

Auch für das in der Satzung des Verbandes zu regelnde Stimmverhältnis und die Verteilung der Beitragslast mussten für den Hochwasserschutzverband Innerste neue Lösungen gefunden werden. Das WVG geht hier grundsätzlich vom Vorteilsprinzip aus. Da insbesondere der Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim von den Verbandsaufgaben im Verbandsgebiet am stärksten profitieren werden, der weitaus größere Teil der Hochwasserschutzmaßnahmen jedoch räumlich im Landkreis Goslar und im Gebiet der Stadt Salzgitter entstehen soll, war eine Regelung nach dem Vorteilsprinzip in diesem Fall bei der Ermittlung der Stimmanteile und der Beitragslast im Verband nicht sachgerecht. Im Landkreis Wolfenbüttel profitiert ausschließlich die Samtgemeinde Baddeckenstedt als direkter Innerste-Anlieger von den Verbandsaufgaben.

Die Beteiligten kamen überein, dass die Umsetzung der Verbandsziele – nämlich die Schaffung eines überregional im Gesamteinzugssystem der Innerste und ihrer Nebengewässer wirksamen Hochwasserschutzes – nur gelingen kann, wenn alle Verbandsmitglieder gemeinsam und gleichberechtigt den Verband und seine Aufgaben mittragen und die hierfür notwendigen Entscheidungen treffen. Entsprechend waren sich die fünf Gebietskörperschaften auch darüber einig, dass jedes Verbandsmitglied in der Verbandsversammlung und im Vorstand unabhängig von der Beitragslast jeweils eine Stimme hat. Nachdem diese grundsätzlichen Fragen geklärt werden konnten, konnte das eigentliche Gründungsverfahren im April 2021 offiziell mit der Antragstellung beim NLWKN in Braunschweig beginnen.

Nach der Bekanntmachung und öffentlichen Auslegung der Errichtungsunterlagen hat im Oktober 2021 die formelle „Gründungsverhandlung“ beim Landkreis Hildesheim stattgefunden. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung der Verbandssatzung im Ministerialblatt im November des vergangenen Jahres ist der Verband dann rechtswirksam gegründet worden.

Von der Theorie in die Praxis

Ende März 2022 hat der Hochwasserschutzverband seine konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung sowie die Vorstandswahlen unter der Leitung des NLWKN im Kreishaus in Hildesheim erfolgreich durchgeführt. Damit ist der neue Verband ab sofort handlungsfähig. Er kann nun die von der Gebietskooperation der fünf Partnerkreise- und Städte vorbereiteten konkreten Hochwasserschutzprojekte übernehmen und weiterführen. Der NLWKN wird als zuständige Rechtsaufsicht den Verband auch künftig weiterhin unterstützend begleiten.

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