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FFH-Gebiet 351 Sundern bei Boimstorf

EU-Nr.: DE-3630-332


Das FFH-Gebiet „Sundern bei Boimstorf“ nördlich von Königslutter umfasst insbesondere reich strukturierte Laubwälder sowohl trockener als auch feuchter Ausprägung. Es liegt im Naturraum Ostbraunschweigisches Flachland.

Entlang der Scheppau, die das Gebiet im südöstlichen Teil quert, sowie über stauenden Lehmböden finden sich wechselfeuchte bis nasse, zum Teil auch moorige Standorte. Hier wachsen feuchte Eichen-Hainbuchenwälder in ausgedehnten Beständen und – entlang des Fließgewässers – Auenwälder mit Erlen und Eschen. Ein naturnahes, nährstoffreiches Stillgewässer liegt in einem ehemaligen Sandabbaugebiet. Von den naturnahen Feuchthabitaten mit den eingestreuten offenen Wasserflächen profitiert unter anderem der streng geschützte Kammmolch.

Vor allem im westlichen Gebietsteil werden die Wälder feuchter Standorte von bodensauren Hainsimsen-Buchenwäldern sowie von Waldmeister-Buchenwäldern ergänzt. Auch alte bodensaure Eichenwälder mit Stieleiche sind kleinflächig auf den Sandböden des Gebiets zu finden. Die naturnahen Laubwälder stellen ein geeignetes Jagdrevier für das streng geschützte Große Mausohr dar und sind für viele weitere Tier- und Pflanzenarten ein wichtiger Lebensraum.

LRT 9110 - Hainsimsen-Buchenwald   Bildrechte: C. Kirch
LRT 9110 - Hainsimsen-Buchenwald
Feucher Birken-Eichenwald als LRT 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Feucher Birken-Eichenwald als LRT 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche
Rekultiviertes Sandabbaugewässer - LRT 3150 - Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften   Bildrechte: C. Kirch
Rekultiviertes Sandabbaugewässer - LRT 3150 - Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften
Kammmolch - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: W. Rolfes / blickwinkel.de
Kammmolch - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Mopsfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Mopsfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH 351   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne
(Maßnahmen-/Managementplan Landkreis Helmstedt wird noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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