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Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Auf Schritt und Tritt werden wir von nichtionisierender Strahlung (NIR) begleitet. Sie findet sich in vielen Teilbereichen des Lebens, sei es im Arbeitsleben (z. B. Schweiß­verfahren, medizinischer Anwendungen wie MRT, Radargeräte, Hochspannungs­leitungen, …) oder im privaten Bereich (z. B. Mobilfunk, Hochspannungsleitungen, Straßenbeleuchtung. Radio, elektrische Hausinstallation, der Besuch beim Zahnarzt, …).

Der nichtionisierenden Strahlung sind niederfrequente elektrische und magnetische bzw. hochfrequente elektromagnetische Felder, sowie die optische Strahlung zuzuordnen.

Der Frequenzbereich von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern erstreckt sich von 0 Hz bis 300 GHz (300.000.000.000 Hz; Hz: Hertz; GHz: Gigahertz) und der Wellenlängenbereich der optischen Strahlung von 1 mm (1.000.000 nm) bis 100 nm (mm: Millimeter; nm: Nanometer). Auf Grund dieser Vielfalt unterschiedlicher Wellenlängen und Frequenzen sind vom Gesetzesgeber entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen worden, die den Schutz vor gesundheitlichen Gefahren von Beschäftigten, der Bevölkerung und der Umwelt regeln.

Weiterführende Literatur im Internet zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung:

Fachverband Strahlenschutz e.V.

Bundesamt für Strahlenschutz

Elektromagnetisches Spektrum   Bildrechte: NLWKN
Elektromagnetisches Spektrum

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ole Schwerin

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-210

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