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WRRL - Beratung auf Feld, an Bach und See

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht verbindliche Umweltziele für Europas Gewässer vor: ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand von Grundwasserkörpern sowie ein guter chemischer Zustand und guter ökologischer Zustand für alle natürlichen Oberflächenwasserkörper bzw. ein gutes ökologisches Potenzial für alle erheblich veränderten bzw. künstlichen Oberflächenwasserkörper. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens werden insbesondere die Zusammenarbeit, die Innovation und der Wissenstransfers im ländlichen Raum gefördert.

In Niedersachsen ist der gute chemische Zustand des Grundwassers maßgeblich durch erhöhte Nährstoffkonzentrationen gefährdet. Aus diesem Grund bietet das Land Niedersachsen seit 2010 „Ergänzende Maßnahmen“ (gemäß Artikel 11 Absatz 4 der WRRL) zur Verminderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft an. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet eine Gewässerschutzberatung sowie spezielle Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung nachhaltig gewässerschonender Landbewirtschaftung. Schwerpunkt der Beratung ist eine optimierte Nährstoffeffizienz bei der Düngung sowie eine insgesamt verringerte Nährstoffauswaschung. Gemeinsam mit den Betrieben werden Wege entwickelt, die Inhalte des Gewässerschutzes in den Betriebsablauf zu integrieren. Die Inanspruchnahme und Umsetzung der angebotenen Maßnahmen beruht auf freiwilliger, kooperativer Basis.

Die ausgewiesene Maßnahmenkulisse der Gewässerschutzberatung nach WRRL umfasst Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand. Seit 2014 wurde die Kulisse zudem um ausgewählte Einzugsgebiete von Fließ- und Stillgewässern mit akutem Handlungsbedarf erweitert. Mit rund 30.000 km² umfasst die Zielkulisse mittlerweile knapp 60% der Niedersächsischen Landesfläche, die für die Gewässerschutzberatung relevante landwirtschaftlich genutzte Fläche (außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten) beträgt 15.400 km². Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vergibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Aufträge für die Beratung losweise in einem EU-weiten Verfahren. Seit Ende 2019 wird die Zielkulisse der WRRL-Beratung in 14 Beratungsgebiete unterteilt, die von spezialisierten Ingenieurbüros und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen betreut werden. In sechs dieser Gebiete wird hinsichtlich einer Verminderung des Nitrateintrags in das Grundwasser beraten, in den restlichen acht Gebieten findet eine kombinierte Beratung zum verminderten Nitrateintrag in das Grundwasser und einem verminderten Nitrat- und Phosphateintrag in die Oberflächengewässer statt.

Landwirtinnen und Landwirte, die innerhalb der ausgewiesenen Zielkulisse wirtschaften, können die vom Land Niedersachsen beauftragte Gewässerschutzberatung kostenfrei in Anspruch nehmen. Landwirtschaftliche Betriebe, deren bewirtschaftete Fläche zu mindestens 25% in der WRRL-Maßnahmenkulisse liegen, können sich zudem einzelbetrieblich beraten lassen. Welche Flächen in der Beratungskulisse liegen und welches Beratungsunternehmen in welchem Gebiet zuständig ist, kann der beigefügten Karte entnommen werden. Die Flächen der Zielkulisse und die zuständigen Beratungsträger sind auch hier oder über das LEA-Portal des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung zu finden.

Die Gewässerschutzberatung nach WRRL wird durch spezielle Agrarumweltmaßnahmen flankiert. Diese Flächenmaßnahmen mit Wasserschutzaspekt können Betriebe abschließen, deren landwirtschaftliche Nutzfläche zu mindestens 25% oder 10 ha in der WRRL-Maßnahmenkulisse oder innerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten liegen. Weitere Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen mit Wasserschutzaspekt finden Sie hier. Die Antragstellung und Abwicklung der Agrarumweltmaßnahmen erfolgt über die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Landwirtinnen und Landwirte können sich aktiv am Gewässerschutz in Niedersachsen beteiligen und die Beratungsangebote des Landes Niedersachsen nutzen. Die Kontaktaufnahme erfolgt über den WRRL-Berater der Region. Eines ist klar, die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie können wir nur gemeinsam durch eine intensive Zusammenarbeit erreichen.

WRRL-Gewässerschutzberatungsgebiete 2019   Bildrechte: NLWKN
WRRL-Gewässerschutzberatungsgebiete 2019
Gewässerschutz für Niedersachsen und Europa Bildrechte: NLWKN

Gewässerschutz für Niedersachsen u. Europa

Europäische Union Bildrechte: Europäische Union

Europäische Union

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Anne Kremer

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Sulingen
Am Bahnhof 1
27232 Sulingen
Tel: 04271/932959

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