Förderung der Fließgewässerentwicklung
Förderung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Aktueller Hinweis für 2024:
Mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie NEOG (Naturnahe Entwicklung von Oberflächengewässern) wird die Förderung ab 2024 neu aufgestellt. Die Förderung findet im Rahmen der EU Förderperiode KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, regionale Akteur:innen) statt.
Aktuell läuft das Vorverfahren zur Einreichung von Maßnahmenblättern für Projekte zur Umsetzung ab 2024.
Auf einen Blick
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 100 % Förderung (Vollfinanzierung)
- Bis zu 95 % Förderung für Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie im Download-Bereich rechts.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich
- Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen
- Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren
Eine verbindliche und vollständige Aufzählung ist in der Förderrichtlinie zu finden.
Das fördern wir nicht
- Vorhaben, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, beispielsweise verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen
- Vorhaben, für die bereits eine Förderung aus anderen Finanzierungsquellen erfolgt (Ausschluss der Doppelfinanzierung)
Wen fördern wir
- Vorhabenträger des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit
- Natürliche Personen
- Personengesellschaften
- Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (ausschließlich aus Landesmitteln)
Unsere Leistungen
Neben der finanziellen Förderung begleiten wir Sie gerne bei der Entwicklung und Planung Ihres Vorhabens. Sprechen Sie uns gerne an.
Damit bereits bei der Entwicklung Ihrer Projektskizze alle Aspekte der fachlichen Anforderungen berücksichtigt werden, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des NLWKN landesweit an den Standorten Oldenburg, Verden, Lüneburg, Hannover und Braunschweig gerne zur Seite.
Die regionale Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte der Liste der Ansprechpersonen.So läuft das Antragsverfahren
(nicht vollständig barrierefrei)
Förderrichtlinie NEOG (2023)
(PDF, 0,10 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.09.2023
Ansprechpartner/in:
Herr Johannes Leicht
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-247