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Harz-Metall GmbH

Erlaubnisverfahren für die Einleitung von Abwasser in den Hüttengraben und in den Röseckenbach


Auf dem ca. 35 Hektar großen Gelände der Harz–Metall GmbH werden hauptsächlich durch Unternehmen der Recylex–Gruppe, zu der auch die Harz–Metall GmbH gehört, durch die Verwertung von zink‐ und bleihaltigen Sekundärrohstoffen hochwertige Rohstoffe für die „Weiterverarbeitende Industrie“ erzeugt. Die Handhabung von Zink und Blei hat an diesem Standort schon eine fast 500jährige Tradition.

Bei den unterschiedlichen Prozessen fallen u. a. Abwässer an, die derzeit in dezentralen Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt werden. Mittels dieser dezentralen Abwasserbehandlungsanlagen werden außerdem die Oberflächenwässer durch Niederschläge und Sickerwässer von der auf dem Gelände existierenden Deponie für Prozessrückstände sowie aus den Altlasten‐Deponien (Brandhalde, Betriebsdeponie, Räumaschenlager) behandelt.

Aufgrund von neuen Prozessen und voranschreitenden Sicherungsmaßnahmen auf dem Altlasten-Deponiegelände arbeiten die dezentralen Abwasserbehandlungsanlagen an ihren Kapazitätsgrenzen. Damit auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Behandlung der Abwässer gewährleistet ist, sollen die dezentralen Abwasserbehandlungsanlagen durch eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage ersetzt werden. Dabei sollen die derzeit existierenden Einzeleinleitungsstellen der dezentralen Abwasserbehandlungsanlagen zu einer gemeinsamen, zentralen Einleitungsstelle zusammengefasst werden. Lediglich die Einleitung des Kühlwassers DRO an der Einleitungsstelle A3 in den Röseckenbach soll erhalten bleiben.

Die Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung der in dieser zentralen Abwasserbehandlungsanlage gereinigten Abwässer in den Hüttengraben sowie die Einleitung von Kühlwasser in den Röseckenbach wurde daher beantragt.

Im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren sind keine Versagungsgründe festgestellt worden. Die begehrte Erlaubnis konnte daher mit Bescheid vom 26.01.2015 unter Erteilung von Nebenbestimmungen erlassen werden.

Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren. Nachstehend finden sie die hierfür erforderlichen Informationen in Form der erteilten Erlaubnis.

 

(nicht vollständig barrierefrei)

Firmengelände Harz-Metall GmbH  

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