Förderung der Maßnahmen in den Übergangs- und Küstengewässern
Förderung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Aktueller Hinweis für 2026:
Wir informieren Sie individuell über das weitere Vorgehen bezüglich der im Jahr 2025 eingereichten Maßnahmenblätter.
Aktuell können keine neuen Maßnahmenblätter (Projektskizzen) zur Förderung eingereicht werden. Für die nächste Einplanung im Jahr 2027 wird die Vorlage der Maßnahmenblätter voraussichtlich ab Sommer 2026 möglich sein.
Aus den eingereichten Maßnahmenblättern werden dann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach landesweiter Prioritätensetzung die förderfähigen und förderwürdigen Vorhaben ausgewählt und in das Bau- und Finanzierungprogramm aufgenommen. Für diese ausgewählten Vorhaben werden Sie dann zur konkreten Antragstellung beraten. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2027 erfolgen.
Auf einen Blick
Sie möchten ein Vorhaben zur naturnahen Entwicklung der Übergangs- und Küstengewässer umsetzen, um die Gewässerqualität in ökologischer als auch chemischer Hinsicht zu verbessern oder zu erhalten?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- 100 % Förderung (Vollfinanzierung)
- 95 % Förderung für Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie im Link-Bereich rechts.
Was fördern wir?
- Herstellung von naturnahen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern, insbesondere Seegrasregeneration, sowie der Durchgängigkeit
- Wiederherstellung einer naturnahen Tidedynamik (zum Beispiel Herstellung von Tidepoldern)
- Verringerung des Nährstoffeintrags in die Küstengewässer
- Wiederherstellung einer naturnahen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer
Gefördert werden zudem Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Dazu gehören unter anderem Planungen, Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, Grundstückserwerb und externes Projektmanagement.
Auch die Förderung reiner Planungs-/Grunderwerbsvorhaben ist möglich.
Eine verbindliche und vollständige Aufzählung ist in der Förderrichtlinie zu finden.
Was fördern wir nicht?
- Vorhaben, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, beispielsweise verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen
- Vorhaben, für die bereits eine Förderung aus anderen Finanzierungsquellen erfolgt (Ausschluss der Doppelfinanzierung)
Wen fördern wir?
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse
- Natürliche Personen
- Personengesellschaften
Unsere Leistungen
Neben der finanziellen Förderung begleiten wir Sie gerne bei der Entwicklung und Planung Ihres Vorhabens. Sprechen Sie uns gerne an.
Damit bereits bei der Entwicklung Ihrer Projektskizze alle Aspekte der fachlichen Anforderungen berücksichtigt werden, steht Ihnen Dr. Sylvia Zaun, Mitarbeiterin des Geschäftsbereichs 3.4 Flussgebietsmanagement – Übergangs- und Küstengewässer in der NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg, gerne zur Seite.
Silbermöwe vor Muschelbank an der Lütestburger Plate vor Norderney
(nicht vollständig barrierefrei)
Maßnahmenblatt für NEOG Vorhaben (Stand 09/2025)
(PDF, 0,63 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
19.02.2026
Ansprechpartner/in:
Dr. Sylvia Zaun
NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg
Im Dreieck 12
2612 Oldenburg
Tel: 0441 95069-183

