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Lebensraumansprüche, Verbreitung und Erhaltungsziele ausgewählter Arten in Niedersachsen – Teil 1: Brutvögel

herausgegeben vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Fachbehörde für Naturschutz –

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen

Heft 2/10, 76 S., vergriffen

Inhalt

Einleitung Säbelschnäbler Uhu
Spießente Goldregenpfeifer Ziegenmelker
Knäkente Kiebitz Eisvogel
Löffelente Sandregenpfeifer Wendehals
Wachtel Seeregenpfeifer Grauspecht
Rebhuhn Großer Brachvogel Grünspecht
Birkhuhn Uferschnepfe Schwarzspecht
Löffler Bekassine Mittelspecht
Rohrdommel Rotschenkel Kleinspecht
Schwarzstorch Kampfläufer Neuntöter
Weißstorch Schwarzkopfmöwe Raubwürger
Fischadler Zwergseeschwalbe Haubenlerche
Wespenbussard Lachseeschwalbe Heidelerche
Kornweihe Trauerseeschwalbe Feldlerche
Wiesenweihe Brandseeschwalbe Rohrschwirl
Rohrweihe Flussseeschwalbe Drosselrohrsänger
Rotmilan Küstenseeschwalbe Sperbergrasmücke
Schwarzmilan Turteltaube Braunkehlchen
Seeadler Raufußkauz Weißsterniges Blaukehlchen
Wanderfalke Steinkauz Steinschmätzer
Kranich Sperlingskauz Grauammer
Wachtelkönig Sumpfohreule Ortolan
Tüpfelsumpfhuhn

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Einleitung
Im Jahr 1994 trat das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) völkerrechtlich in Kraft. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien u.a. zur Erhaltung aller Bestandteile der biologischen Vielfalt. Biologische Vielfalt oder Biodiversität im Sinne des Übereinkommens ist nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Vielfalt an Lebensgemeinschaften in ihren Lebensräumen (Ökosystemen) und die genetische Vielfalt. Die weltweite Zielsetzung des Übereinkommens muss auf Bundesebene sowie auf Ebene der Bundesländer konkretisiert werden.

Die 9. UN-Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen Vielfalt fand im Mai 2008 erstmalig in Deutschland statt. 190 Staaten arbeiteten gemeinsam an Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Arten und Ökosysteme unserer Erde. Im November 2008 folgte dann die Entschließung des Niedersächsischen Landtages “Biologische Vielfalt durch eine Niedersächsische Artenschutzstrategie erhalten und vergrößern”. 1) Im Mai 2009 hat daraufhin die Landesregierung konkrete Schritte zu dessen Umsetzung beschlossen. 2)

Ein Baustein darin ist die Weiterentwicklung einer “Niedersächsischen Strategie für den Arten- und Biotopschutz” durch den NLWKN – Fachbehörde für Naturschutz – in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz. Ziel der Strategie ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der schützenwerten Arten und Lebensraumtypen. “Der Schwerpunkt liegt auf den Arten und Lebensraumtypen, die aufgrund der Europäischen Vorgaben Wert bestimmend für die Natura 2000-Gebiete sind. Daneben sind die Anstrengungen aber auch auf weitere Arten und Biotope von nationaler und niedersächsischer Bedeutung zu richten.” 2)

Zur Umsetzung der Strategie wurden Prioritätenlisten aufgestellt. Dafür wurden diejenigen Arten und Lebensraumtypen ausgewählt, für die vordringlich Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung notwendig sind und die über entsprechende Naturschutzprogramme gefördert werden können. Weiterhin werden für viele dieser ausgewählten Arten und Lebensraumtypen fachliche Hinweise (”Vollzugshinweise”) erarbeitet. Sie “sollen für die unteren Naturschutzbehörden, die Verbände und die Landesnaturschutzverwaltung sowie für die Öffentlichkeit und die Politik Grundlage sein, sowohl landesweit als auch für jedes Natura 2000-Gebiet spezifisch den jeweiligen konkreten Handlungsbedarf ableiten und konkrete Schutzmaßnahmen planen und umsetzen zu können.” 2)

Im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen werden nun für Arten der Prioritätenlisten Grundlagendaten im Form von Steckbriefen veröffentlicht. Sie enthalten neben der Gefährdungseinstufung und dem Schutzstatus (Natura 2000, Bundesnaturschutzgesetz) Angaben zu Lebensraumansprüchen, zur Verbreitung, zum Erhaltungszustand und zu den Erhaltungszielen. In vielen Beschreibungen wird auf die Verbreitung der Art in den einzelnen Naturräumlichen Regionen eingegangen, die auf der folgenden Übersichtskarte dargestellt sind.

Das vorliegende Heft behandelt als Teil 1 dieser Steckbriefe ausgewählte Brutvogelarten Niedersachsens. An der Erarbeitung und Zusammenstellung der Daten waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN sowie Petra Potel von der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer beteiligt. Die Angaben zu den Roten Listen beziehen sich für Deutschland 3) und Niedersachsen 4) auf das Jahr 2007.

Weitere Informationen finden Sie unter Vollzugshinweise Arten und Lebensraumtypen.

1) Landtagsdrucksache 16/652 vom 14.11.2008
2) Landtagsdrucksache 16/1283 vom 18.05.2009
3) SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF ( 2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands – 4. Fassung, Stand 30. November 2007. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 159-227.
4) KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel – 7. Fassung, Stand 2007. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27, Nr. 3 (3/07): 131-175.

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Infodienst 2/2010  
Lebensraumansprüche, Verbreitung und Erhaltungsziele ausgewählter Arten in Niedersachsen

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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