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erstellt am:
13.09.2024
Söhlde/Hildesheim Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat das Überschwemmungsgebiet des Westerbachs im Landkreis Hildesheim und angrenzend im Landkreis Peine vorläufig gesichert. Als Überschwemmungsgebiete werden Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Am Westerbach würden von Ausuferungen vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen sein, so die Fachleute des NLWKN. Auch die örtliche Kläranlage wäre im Falle eines Hochwassers betroffen.
Gefahren aufzeigen und Schäden im Vorfeld vermeiden – darauf zielt der vorbeugende Hochwasserschutz ab. Aus diesem Grund identifiziert der Landesbetrieb regelmäßig von Überschwemmungen bedrohte Gebiete an niedersächsischen Gewässern. In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Der sogenannte HQ-100-Fall, also ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren auftritt, stellt dabei bundesweit die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten dar.
„Einerseits dient die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsbereiche dazu, die Bevölkerung für die oftmals nicht bewusste Hochwassergefahr zu sensibilisieren. Gleichzeitig können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden reduziert werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete klare gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten“, erklärt Marit Klanz vom NLWKN in Hildesheim.
Das jetzt vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Westerbachs liegt im Gebiet der Gemeinden Söhlde und Lengede. Es wurde von unterhalb (nördlich) der Ortschaft Söhlde bis zur Einmündung in die Fuhse ermittelt. Das Ergebnis der Berechnungen der Hochwasserexperten: Der Westerbach tritt bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis auf der gesamten betrachteten Strecke über die Ufer. Von dem Überschwemmungsgebiet sind allerdings keine bebauten Bereiche, sondern fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen und die örtliche Kläranlage betroffen.
Mit den jetzt abgeschlossenen Arbeiten des NLWKN gilt das Überschwemmungsgebiet des Westerbaches als vorläufig gesichert. Die entsprechende Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 18. September. Die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebiets wird im Rahmen eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, welches die Landkreise Hildesheim und Peine durchführen werden.