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Vorbeugender Hochwasserschutz: NLWKN ermittelt gefährdete Flächen im Heidekreis

Überschwemmungsgebiet am Wiedenhausener Bach vorläufig gesichert


  Bildrechte: NLWKN
Auf seinem Weg in die Aller durchfließt der Wiedenhausener Bach – hier zwischen Bahnlinie und der Straße „Lünzheide“ – Hodenhagen. Wo im Hochwasserfall Gefahren drohen, hat der NLWKN nun ermittelt (Bild: NLWKN).

Verden/Hodenhagen Ein statistisch alle hundert Jahre zu erwartendes Hochwasserereignis ist die Grundlage umfassender Berechnungen, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes landesweit durchführt. Im Raum Hodenhagen hat der NLWKN jetzt das Überschwemmungsgebiet des Wiedenhausener Baches ermittelt. Die Flächen im Heidekreis gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch die unteren Wasserbehörden als vorläufig gesichert.

Mit den Berechnungen leistet der Landesbetrieb seit 2007 einen wichtigen Beitrag, um Gefahren durch Hochwasser frühzeitig zu erkennen und Schäden an Mensch, Hab und Gut zu vermeiden. Die Ergebnisse machen sichtbar, wo bei einem entsprechenden Hochwasserereignis Ausuferungen in ufernahe Flächen zu befürchten sind. „Zum Beispiel durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung kann dann bereits im Vorfeld wirksam vorgesorgt werden, damit Schäden gar nicht erst entstehen“, erklärt Harm Kuhlenkamp, zuständiger Ingenieur in der NLWKN-Betriebsstelle Verden.

Das nun vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Wiedenhausener Baches beginnt nördlich von Hodenhagen an der Landstraße L190. Es erstreckt sich stromauf bis zum Zusammenfluss von Kreutzförthsbach und Krelinger Bach. Der Wiedenhausener Bach durchfließt dabei den nördlichen Teil der Ortschaft Hodenhagen. Das nun gesicherte Überschwemmungsgebiet überdeckt eine Fläche von rund 33 Hektar.

Der NLWKN arbeitet im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit den Unteren Wasserbehörden eng zusammen. Diese sind für die endgültige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zuständig. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten werden von den jeweiligen Kommunen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2019

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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