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Plan zum Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke genehmigt

Hochwasserschutz: Kompromisse ermöglichen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens


Wie hier bei Niendorf konnten einige unkritische Projektbausteine bereits umgesetzt werden: Bei der abgebildeten Herstellung von zwei naturnahen Kleingewässern mit Altarmcharakter handelt es sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Bild Rinas/NLWK   Bildrechte: Rinas/NLWKN
Wie hier bei Niendorf konnten einige unkritische Projektbausteine bereits umgesetzt werden: Bei der abgebildeten Herstellung von zwei naturnahen Kleingewässern mit Altarmcharakter handelt es sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Bild Rinas/NLWK

Lüneburg/Neuhaus. Einen besseren Schutz vor Gefahren durch Hochwasser insbesondere in den Ortslagen Dellien, Niendorf und Preten erhofft sich der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV) vom Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke. Vorgesehen ist auch ein Neubau von Deichverteidigungswegen. Sie sollen die Deichverteidigung und Deichunterhaltung verbessern und erleichtern. Der entsprechende Plan wurde jetzt von der zuständigen Zulassungsbehörde, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), nach Prüfung aller Einwendungen und Änderungsanträge förmlich festgestellt.

Damit ist ein 2009 mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen begonnenes Beteiligungsverfahren nun vollständig abgeschlossen. „Die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer ergab sich vor allem aus zahlreichen vorgebrachten Einwendungen und im Zuge des Verfahrens identifizierten Problemlagen, für die Kompromisse gefunden werden mussten“, so Klaus Gossen vom NLWKN in Lüneburg. In der Zwischenzeit gab es mehrere vorzeitige Maßnahmenbeginne für unkritische Deichabschnitte, die bereits weitestgehend realisiert werden konnten. Insofern muss jetzt nur noch der Deichabschnitt entlang der Ortslage Niendorf und am Schöpfwerk gebaut werden.

Im Rahmen des Verfahrens stellte sich unter anderem heraus, dass der zunächst in der Planung enthaltene Bereich „Karhau/Rade“ – die sogenannte Südvariante – aus naturschutzfachlichen Gründen umgeplant werden sollte, um Retentionsraum durch eine Rückdeichung in diesem Bereich zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hatte der NDUV bereits 2012 den ursprünglichen Planfeststellungsantrag für den betroffenen Abschnitt zurückgezogen. Zur Bewältigung der Planänderung wurde im Februar 2011 ein Runder Tisch einberufen, um gemeinsam die besten Lösungsmöglichkeiten der komplexen Probleme der Umplanung zu erarbeiten. Das Gremium kam bis 2018 zu regelmäßigen Beratungen zusammen.

„Ein Ergebnis des Runden Tisches war, dass für den umgeplanten Bereich „Karhau/Rade“ ein gesondertes Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll“, berichtet Klaus Gossen. Dieses Verfahren betrifft den Lückenschluss zwischen dem Sudedeich und dem rechten Krainkedeich einschließlich der Höherlegung der Kreisstraße 55 bei Preten. Es wurde mittlerweile eingeleitet.

Für das Ursprungsverfahren ergaben sich aufgrund der langen Verfahrensdauer einige Planänderungen. Zudem mussten nicht zuletzt die naturschutzfachlichen Begleitunterlagen zum Projekt grundlegend überarbeitet werden. Diese Planungen sind mit der Entscheidung des NLWKN nun endgültig zugelassen worden.

Betroffene Akteure und Interessenvertreter, die Einwendungen im Verfahren erhoben haben, wird der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt. Zudem liegt der Planfeststellungsbeschluss mit den planfestgestellten Planunterlagen vom 09. bis zum 22. Februar bei der Gemeinde Amt Neuhaus zur Einsichtnahme aus. Er wird im gleichen Zeitraum zudem unter www.nlwkn.niedersachsen.de auch im Internet veröffentlicht.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.01.2022

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