Überschwemmungsgebiet festgesetzt
für Uchter Mühlenbach/ Sarninghäuser Meerbach
Hannover/ Nienburg – Per Verordnung hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Grenzen des Überschwemmungsgebietes für den Uchter Mühlenbach bzw. den Sarninghäuser Meerbach neu gezogen. "Der Fluss hat zwei Namen: Von der Quelle bis Uchte heißt er zunächst Uchter Mühlenbach. Zwischen Uchte und seiner Einmündung in die Große Aue ist er als Sarninghäuser Meerbach bekannt.", erklärte Cornelia Scupin vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ebenso wie der Name ist auch das Überschwemmungsgebiet zweigeteilt: Der erste Abschnitt beginnt in Uchte östlich der Bundesstraße 61 und endet nach 15,42 Kilometern an der Mündung des Sarninghäuser Meerbaches. Der zweite Teil beginnt rund 1,3 Kilometer östlich von Uchte und folgt dem Verlauf des in den 60er-Jahren abgetrennten Teilstückes des Uchter Mühlenbaches, der in westlicher Richtung nach 11,6 Kilometern bei Stolzenau in die Weser fließt.
Beide Gewässerstrecken wurden Ende der 60er-Jahre ausgebaut und begradigt. Auf Grund der damit verbundenen höheren Leistungsfähigkeit der Flusskörper konnte das zuletzt 1911 mit 3,1 Quadratkilometern angegebene Überschwemmungsgebiet auf nunmehr 0,8 Quadratkilometer verkleinert werden.
Überschwemmungsgebiete bezeichnen Flächen, die statistisch gesehen einmal in hundert Jahren von einem Hochwasser überflutet werden. Ihre Ausweisung dient zum einen der Sicherung von Retentionsräumen im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes und zum anderen als Planungsgrundlage für die Kommunen.
Einzelheiten bezüglich der Überschwemmungsgebietsverordnung können sowohl beim Landkreis Nienburg als auch bei der Samtgemeinde Uchte, der Gemeinde Stolzenau sowie dem Flecken Steyerberg eingesehen werden. Abgedruckt ist sie außerdem im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 23. August 2006.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.08.2006
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2010
Ansprechpartner/in:
Achim Stolz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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